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Frage von Thomas N. •

Frage an Dirk Fischer von Thomas N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fischer,

in Ihrer heutigen Antwort an Herrn Bange schreiben Sie:
"Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum für eine Gleichstellung mit der Ehe bereits ausgefüllt."

Bereits mit seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch sogar die Gleichstellung der eingetr. Partnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt.
Der Gesetzgeber muss zwar nicht, kann aber sehr wohl die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichstellen.

Sie stimmen mir sicher zu, dass in Bezug auf Unterhaltsverpflichtungen die rechtliche Situation von eingetragenen Lebenspartnern mit der rechtlichen Situation von Eheleuten vergleichbar ist?

Es stellt sich also die Frage, ob es nicht ungerecht ist, die Menschen (Eheleute / eingetr. Lebenspartner), die sich diesbezüglich in der gleichen Situation befinden, dennoch ungleich zu behandeln.

Da eingetragene Lebenspartner die gleichen Unterhaltverpflichtungen haben wie Eheleute und den Staat somit in gleichem Maße entlasten, kann die (einkommen-)steuerliche Ungleichbehandlung (Einstufung beider Lebenspartner in Steuerklasse 1) doch unmöglich als gerecht empfunden werden.

Auch ohne der Ehe den besonderen Rang nehmen zu wollen ist meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert, bestehende Ungerechtigkeiten abzubauen.

Können Sie nachempfinden, dass ich die aktuelle Rechtslage als ungerecht empfinde?

Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nickels

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nickels,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.

Auf entsprechende Fragen habe ich bereits ausführlich geantwortet. Insoweit möchte ich auf meine Antworten vom 26.08.2005 und 02.09.2009 verweisen.

Bei weiteren Fragen sollten Sie sich künftig an den für Sie zuständigen Abgeordneten Ihres Wahlkreises in Trier (Herrn Bernhard Kaster MdB) wenden, da dieser für Ihre Anliegen zuständig ist und Sie im Deutschen Bundestag vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer