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Frage von Christoph B. •

Frage an Dirk Fischer von Christoph B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fischer,

auf Ihrer Internetseite schreiben Sie:

„Politik heißt für mich, sich für die Interessen, Hoffnungen und Wünsche der Menschen einzusetzen und sich zu bemühen, die in einen gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Politik heißt für mich auch, durch Hinterfragen von bestehenden Regelungen und Ordnungen, durch Überdenken alter Strukturen, sowie durch die stetige Auseinandersetzung mit neuen Denkansätzen und Vorschlägen einen aktiven Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten. Dafür engagiere ich mich in meiner Arbeit im Bundestag sowie vor Ort- insbesondere in meinem Wahlkreis.“

Unter Berücksichtigung dieser Aussage nun meine Fragen an Sie:

Warum sträubt sich Ihre Partei so sehr gegen die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare mit der sehr fragwürdigen Begründung, die Ehe gerate dadurch in Gefahr, wo doch jeder mit ein wenig gesundem Menschenverstand sehen kann, dass weder die Ehe noch das Abendland dadurch untergehen? (s. Schweden zum Beispiel) Sind Sie bereit, die bestehenden Gerechtigkeitslücken zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft zu schließen und sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen aus Langenhorn

Christoph Bange

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bange,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

Der Gesetzgeber hat die Rechte und Pflichten für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in Deutschland ein rechtlicher Rahmen für gleichgeschlechtliche Beziehungen geschaffen worden. Auf Wunsch kann ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden. Im Sozialrecht sowie im Ausländerrecht werden Lebenspartner genauso behandelt wie Eheleute. Von der rechtlichen Seite kann von einer "Diskriminierung" homosexueller Partnerschaften also keine Rede sein. Allein die steuerliche "Nicht-Privilegierung" bestimmter Gruppen stellt keine "Diskriminierung" dar.

Einer vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe, bzw. einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe steht Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum für eine Gleichstellung mit der Ehe bereits ausgefüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer