Frage an Dirk Fischer von Robert H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fischer,
Empfänger des Arbeitslosengeldes II erhalten Leistungen ohne die Anrechnung des Einkommens der Eltern oder der Kinder, wenn diese nicht in derselben Bedarfsgemeinschaft leben.
Können Sie für sich selber ausschließen, dass Sie nach der Bundestagswahl einer Regelung zustimmen, in der diese Praxis dahingehend geändert wird, dass bei einer Bedürftigkeitsprüfung eines Antragstellers, dass Einkommen der nahen Verwandtschaft berücksichtigt wird, wenn diese nicht in demselben Haushalt leben?
Das heißt, das zum Beispiel die Rente einer 68 jährigen Rentnerin bei der Antragstellung ihres 45 jährigen arbeitslosen Kindes angerechnet wird, wie es bei der ehemaligen Sozialhilfe (bis 2005) der Fall gewesen ist.
Würden Sie eine solche Regelung ablehnen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinecke