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Dietrich Monstadt
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Frage von Ludwig R. •

Frage an Dietrich Monstadt von Ludwig R. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Monstadt,
es gibt immer wieder Sonderfälle von integrierten(!) Flüchtlingen, speziell auch Kindern und Jugendlichen, die lediglich formal statt menschlich ab-verhandelt werden, wobei die im GG für alle garantierte Menschenwürde m.E. völlig außer acht gelassen wird. Es muss in den Gesetzen und Ausführungsverordnungen gezielte Möglichkeiten geben, solche Ausnahmen seitens der Behörden und Gerichte zu berücksichtigen. Die Juristerei hat dafür verschiedene Termine, wie ich aus eigener Ausbildung weiß.
Meine Frage ist: Was tun Sie dafür, dass
a) solche Ausnahmemöglichkeiten in die Gesetze und Verordnungen eingebaut werden und
b) dass sie auch angewandt werden?
Mit freundlichen Grüßen
L. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rehberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.06.2020. Ohne Kenntnis der angesprochenen Fälle, lässt sich Ihre Wertung nicht verifizieren. Ich darf Sie daher freundlich bitten, mir weitere Unterlagen zu den besagten Sonderfällen zu übersenden. Sie können dazu gern Kontakt zu meinem Wahlkreisbüro in der Puschkinstraße 10, 19055 Schwerin aufnehmen oder mich unter dietrich.monstadt.wk@bundestag.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt, MdB

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