Frage an Dietrich Monstadt von René K. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Monstadt,
Sie sind Mitglied des größten Bundestages, den es je gab. Es besteht ein breiter Konsenz darüber, dass eine Reform des Wahlrechts notwendig ist um zukünftige Bundestage mit reduzierter Mitgliederzahl zu ermöglichen.
Die Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble, sowie verschiedene Bundestagsfraktionen haben hierzu in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge erarbeitet, die jedoch leider keine Mehrheiten fanden.
Was planen Sie persönlich konkret zu unternehmen, um eine Verkleinerung des Bundestages bereits zur kommenden Legislatur zu ermöglichen?
M. f. G. R. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wahlrechtsreform.
In der Debatte um eine Wahlrechtsreform ist die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ausdrücklich dazu gewillt, eine Lösung zu finden und einen unkontrollierten Aufwuchs des Bundestages zu verhindern.
Ich stimme dem Beschluss der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2020 zu, in dem festgehalten wurde, dass die Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts, die mit einer Reduzierung der Anzahl der Bundestagswahlkreise beziehungsweise mit einer Nichtvergabe eines Mandates durch einen direkt gewählten Gewinner eines Wahlkreises verbunden ist, abzulehnen sind. Eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl muss daher zwingend im Zweitstimmenbereich erfolgen. Dabei ist eine Obergrenze der Ausgleichs- und Überhangsmandate im Rahmen des Bundesverfassungsgerichtsurteils anzustreben.
Diese Entscheidung beruht einerseits darauf, dass die Reduzierung der Anzahl der Bundestagswahlkreise zur Folge hätte, dass dünn besiedelte Wahlkreise in der Fläche erheblich anwachsen. Insbesondere im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern würden daraus sehr große Wahlkreise resultieren. Des Weiteren schätzen die Wählerinnen und Wähler seit Jahrzehnten, dass sie über die Erststimme Einfluss darauf haben, wer sie im Bundestag vertreten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt, MdB