Frage an Dietrich Hildebrandt von Dr. Hans-Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Hildebrandt,
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus ausgetragen auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Ich würde Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug einladen, damit Sie sich persönlich davon ?berzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA ?überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten? Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Auf Ihre Antwort freue ich mich
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Jürgen Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
wenn ich es recht überblicke, wird das Gesetz in der vorliegenden Form von niemandem mehr verteidigt, auch nicht von denen, die es im Bundestag beschlossen haben. (Wenn auch deren Stellungnahmen etwas gewunden klingen.) Man muß sein Zustandekommen also aus der besonderen Stimmungslage nach dem 11.9.01 erklären, auch wenn man diese Stimmung nicht immer geteilt hat. In jedem Fall ist die Taktik des Generalverdachts nicht nur unzulässig, sondern auch wenig effektiv.
Das gilt für die Telefonüberwachung oder die Vorbeugehaft so gut wie für die Luftsicherheit. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, auf möglichst erträgliche Regelungen durch die zu erwartende Rechtsverordnung des Bundes zu hoffen. Ich rechne damit, daß das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode zugunsten einer erträglichen, praktikablen Lösung geändet wird.
Vielen Dank für die Einladung zu einem Rundflug. Wenn Sie mir versprechen, daß Sie keinen "Immelmann" fliegen, würde ich sie gern annehmen.
Mit herzlichen Grüßen
Dietrich Hildebrandt