Frage an Dietmar Panske von uli b. bezüglich Humanitäre Hilfe
Lieber Herr Panske,
nachdem das Flüchtlingslager im griechischen Moria abgebrannt ist, stellt sich die drängende Frage nach humanitärer Hilfe für die dort (wieder) obdachlosen Menschen. Obwohl sich viele Kommunen und Städte in Deutschland bereit erklärt haben, Flüchtlinge aufzunehmen, hat sich unser verehrter Innenmister Seehofer gegen eine umgehende humanitäre Hilfe ausgesprochen. Wir müssen, so Herr Seehofer, auf eine europäische Lösung warten (die aber seit 2015 ausgeblieben ist und die nicht zeitnah zu erwarten ist).
Ich appelliere an Sie, sich für die obdachlosen Flüchtlinge aus Moria einzusetzen und eine möglichst zeitnahe Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.
Wie ist Ihre Position zu dieser Frage in dieser Situation ?
Herzliche Grüße aus Much
Uli Baldauf
Sehr geehrter Herr Baldauf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich diese wie folgt:
Die Situation in den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln bietet seit geraumer Zeit Anlass zur Sorge. Aktuell ist in der Nacht vom 08. auf den 09. September im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos ein Brand ausgebrochen. Dieser hat einen Großteil der Aufnahmeeinrichtung zerstört. In der Folge sind eine große Anzahl von Flüchtlingen obdachlos. Diese Menschen benötigen schnellstmöglich eine humanitäre Versorgung und Unterbringung. Dazu ist einerseits eine Soforthilfe vor Ort bereitzustellen. Andererseits gilt es, besonders schutzbedürftige Personen wie Familien mit Kindern, alleinstehende Frauen sowie unbegleitete Minderjährige in Sicherheit zu bringen.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich bereits zusammen mit zwölf weiteren europäischen Staaten an einem Umverteilungsprozess von schutzsuchenden Menschen aus Griechenland. Deutschland hat in einem ersten Schritt in der Zeit von April bis Juni insgesamt 53 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Anfang Juni hat das Bundesinnenministerium angekündigt, 243 kranke Kinder zusammen mit ihren Kernfamilien aus Griechenland aufzunehmen. Insgesamt umfasst dieser zweite Schritt bundesweit über 900 Personen, wovon auf das Land Nordrhein-Westfalen rund 220 Personen entfallen. Für die Verteilung der schutzsuchenden Personen wurden die Bundesländer aufgefordert, ihre Aufnahmebereitschaft an den Bund zu benennen. Die Landesregierung hat die europäischen Hilfsmaßnahmen ausdrücklich unterstützt und zum damaligen Zeitpunkt eine Aufnahmebereitschaft von insgesamt 500 Personen an den Bund zurückgemeldet. Die Aufnahmen in Deutschland erfolgen auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (sogenannte Dublin-III-Verordnung). Die Bundesrepublik übernimmt auf dieser Basis die Zuständigkeit für die Durchführung der ergebnisoffenen Asylverfahren der eingereisten Personen. Die Unterbringung der aufgenommenen Familien erfolgt zunächst in Landeseinrichtungen.
Die Landesregierung hat angesichts der aktuellen Entwicklung ihre Bereitschaft erklärt, insgesamt weitere rund 1.000 besonders schutzbedürftige Personen aufzunehmen. Auch andere Bundesländer haben sich zur weiteren Aufnahme bereit erklärt. Darüber hinaus sollte noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative für die Neuausrichtung der europäischen Asylpolitik auf den Weg gebracht werden. Dabei muss der effektive Schutz der EU-Außengrenzen weiterhin gewährleistet sein und ungesteuerte Migration verhindert werden. Allerdings sollten die betroffenen EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dadurch entlastet werden, dass Schutzsuchende in einem zügigen und geregelten Verfahren in andere EU-Mitgliedstaaten gebracht werden. Die Anträge auf Schutz sind dann von den jeweiligen Aufnahmeländern ergebnisoffen zu prüfen und zu bearbeiten. Bundesaußenminister Heiko Maas ist gefordert, die Verhandlungen mit den europäischen Partner jetzt in diesem Sinne voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Panske MdL