Frage an Dietmar Nietan von Katha B. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrtey Dietmar Nietan,
am Mittwoch, den 19.05.2021 stimmt der Bundestag über zwei Entwürfe für mehr Selbstbestimmung ab. Dies ist eine Chance das TSG mit seinen entwürdigenden verfassungswidrigen Gutachten und Fremdbestimmung zu überwinden.
Sowohl Grüne als auch FDP bringen diese Entwürfe ein, werden Sie dafür stimmen?
Es heißt, die Würde des Menschen ist unantastbar, doch anscheinend gilt dies für uns betroffene nicht. Wir müssen erniedrigende Praktiken erdulden. Wir müssen uns fast schon einer Konversionstherapie unterziehen und diese muss fehlschlagen, damit die nötigen medizinischen und rechtlichen Schritte unternommen werden können.
Das TSG ist menschenverachtend und und erschwert den Weg hinzu Selbstbestimmung. Es verursacht leid ohne dass dies nötig wäre. Denn niemand kennt die Identität einer Person besser, als diese selbst. Das “Transsexuellengesetz” ist eine Schande für unserern Rechtsstaat.
Ich bitte Sie und fordere Sie auf, für mehr Selbstbestimmung zu stimmen. Denn nur so kann Leid vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Bitte für meine Person gender-neutrale Sprache und Anreden verwenden.
Freue mich bspw. über "Hallo Katha" oder "Guten Tag Katha Blaeser".
Hallo Katha Blaeser,
haben Sie vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem persönlichen Anliegen zum TSG an mich wenden.
Die SPD steht fest hinter der LGBTQI+-Community und wir setzen uns seit Jahren für eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes und für völlig neue Regelungen z.B. in Form eines Selbstbestimmungsgesetzes ein. Transsexualität ist keine Krankheit! Für uns ist klar: Ein Gutachten von medizinpsychologisch geschultem Personal darf nicht eine Voraussetzen für die personenstandsrechtliche Änderung sein, weil es diskriminierend ist und die Unterstellung einer Krankheit zementiert.
Eine Reform war mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode aber leider nicht zu machen. Trotz intensiver Bemühungen und unzähligen Verhandlungsrunden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesjustizministerin und der Bundesfamilienministerin immer wieder Anläufe gestartet, um eine Reform zu erreichen und wir haben auch bereits konkrete gesetzliche Regelungen entworfen. Allerdings konnte weder mit CDU noch mit CSU ein auch nur annähernd tragbarer Kompromiss gefunden werden und unsere Entwürfe wurden allesamt abgelehnt. Mehrere Entwürfe in dieser Legislaturperiode konnten aufgrund des Widerstands unseres Koalitionspartners noch nicht einmal als Vorlage ins Kabinett gebracht werden.
Daher ist es für die gesamte SPD und besonders auch für mich schmerzlich, dass wir uns an der Gesetzesinitiative von FDP und Grünen aufgrund der Blockade der Union nicht beteiligen und vor allem unsere eigenen Entwürfe nicht mit einbringen konnten. Denn aus unserer Sicht gibt es auch einige inhaltliche Kritikpunkte an den Entwürfen von FDP und Grüne. So gibt es z.B. in beiden Ordnungswidrigkeitentatbestände; danach soll es eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn jemand den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezogen wird. Die SPD und ich finden, dass ein mit Bußgeld bewehrter Tatbestand kontraproduktiv hinsichtlich der Akzeptanz in der Gesellschaft wirken würde, welche FDP und Grüne eigentlich damit bezwecken wollen.
Eine Zustimmung kam bei beiden Entwürfen sowohl aus inhaltlichen Gründen als auch wegen der Koalitionsvereinbarung nicht in Betracht. Dabei kann ich nachvollziehen, sollten Betroffene wenig Verständnis dafür haben, dass sich die SPD bei diesem wichtigen Thema an die Vereinbarung gehalten hat, als Regierungskoalition stets einheitlich abzustimmen und daher ihre eigenen Entwürfe nicht mit einzubringen. Darauf hatten wir uns im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU geeinigt und daran sind wir gebunden. In manchen Fällen ist diese Vereinbarung auch für uns hilfreich, weil sich die Union bei rückwärtsgewandten Initiativen gleichermaßen daran halten muss, in diesem Fall ist es aber besonders bitter vor allem für Betroffene.
Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen enthalten aber viele wichtige Forderungen, die wir auch in unseren Entwürfen vertreten. Unsere Entwürfe und die beiden Entwürfe der Opposition sind daher eine gute Grundlage, um dieses Thema - mit hoffentlich neuen Mehrheiten jenseits von CDU und CSU in der Regierung - in der nächsten Legislaturperiode erneut und im Sinne der Betroffenen anzugehen.
Daher kann ich nur um Verständnis für das Abstimmungsverhalten der SPD bitten und darum werben, dass es andere Mehrheiten und vor allem eine starke SPD braucht, um das Transsexuellengesetz endlich zu ersetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nietan