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Dietmar Nietan
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Frage von Hubert R. •

Frage an Dietmar Nietan von Hubert R. bezüglich Gesundheit

Hallo Dietmar,

als freiwilliges Mitglied in der GKV ( es fehlen mir aufgrund meiner ehem. Selbständigkeit ) 6 Monate muß ich meinen KV-Beitrag in Höhe von 850,-€ abführen. Damit mit mein Beitrag um 60,- € höher als meine Rente überhaupt ist. Wann kommt dieses System endlich in die Mottenkiste. Mit der Bürgerversicherung bin ich ebenfalls in der gleichen Situation, sollte diese sich auf €150,- einpendeln. Ich erwarte schon, daß dieses Thema grundsätzlich von Heiner Lauterbach dann politisch umgesetzt wird, wenn wir demnächste in der Regierung sind. Nur der Satz, das ist halt Gesetz reicht mir nicht.

Gruß vom Roten Plattformer
Hubert Rösler

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Antwort von
SPD

Lieber Hubert,

vielen Dank für Deine Frage auf die ich Dir gerne eine Antwort gebe.

Bitte erlaube mir, zuerst ein Missverständnis auszuräumen. In Deiner Email erwähnst Du, dass der Versicherungsbeitrag bei der Bürgerversicherung sich bei ca. 150 Euro einpendeln würde. Dies ist nicht der Fall. Ein einheitlicher Versicherungsbeitrag in dieser Höhe wird von der CDU/FDP mit ihrem Modell der Kopfpauschale favorisiert. Dieses Modell lehnt die SPD ab. Bei der von der SPD gewollten Bürgerversicherung wird der Versicherungsbeitrag wie bisher auch prozentual auf das Bruttoeinkommen erhoben. Das bedeutet, Bürger mit höheren Einkommen zahlen mehr als Geringverdiener. Für uns als SPD ist es wichtig, dass mit der Bürgerversicherung der Grundsatz „starke Schultern tragen mehr als Schwache“ weiter gestärkt wird.

Grundsätzlich zur Bürgerversicherung: Mit der Bürgerversicherung will die SPD eine solidarische Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger einführen. Die Trennung in eine private und gesetzliche Krankenversicherung soll entfallen. Mit der Einführung der Bürgerversicherung bekommen alle bislang Privatversicherten eine alters- und risikounabhängige Option, in die Bürgerversicherung zu wechseln. Diese Option wird auf ein Jahr begrenzt. Die Altersrückstellungen werden im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen mitgenommen. Durch die Wechseloption haben zahlreiche Privatversicherte endlich die Möglichkeit, sich aus der besonders in den letzten Jahren an Dynamik gewinnenden Prämiensteigerungsspirale bei den privaten Kassen zu befreien. In der Bürgerversicherung werden wie heute in der gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge nach einem Prozentsatz auf das Bruttoeinkommen erhoben.

Nach heutigen Maßstäben müsstest Du derzeit also 8,2% Deiner gesetzlichen Rente in die Bürgerversicherung bezahlen. Den Arbeitgeberanteil von derzeit 7,3% würde der gesetzliche Rentenversicherungsträger übernehmen. Damit wirst Du wahrscheinlich einen etwas geringeren Versicherungsbeitrag bezahlen als bisher, weil der Versicherungsbeitrag auf Deine tatsächlich erhaltene Rente erhoben wird.

Da Du früher auch als Selbständiger gearbeitet hast, möchte ich Dir kurz erläutern, welche positiven Auswirkungen die Einführung einer Bürgerversicherung auf Selbständige haben würde, die der Arbeitswelt von heute Selbständigen entspricht: Selbständige und ehem. Selbständige können sich durch die Wechseloption auch nach langjähriger Vorversicherungszeit in der PKV durch die Wechseloption „bürgerversichern“ und so Schutz vor finanzieller Überforderung genießen. Für viele gering verdienende Selbständige, die heute in der GKV versichert sind, besteht das Problem, dass die Mindestbeitragsbemessung in der GKV heute so hoch ist, dass die Beiträge bei geringerem Einkommen kaum tragbar sind. Deshalb soll die Mindestbeitragsbemessung für Selbständige in der Bürgerversicherung von derzeit 1968,75 Euro auf das Niveau oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400,01 Euro abgesenkt werden. Somit können auch Selbständige mit geringem Einkommen erstmals einen fairen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Aber auch für gutverdienende Selbständige hat die Bürgerversicherung Vorteile: Da die Beiträge einkommensabhängig sind, werden Selbständige mit stark schwankendem Einkommen nicht finanziell überfordert, wenn sie in einem Jahr weniger verdienen, Insolvenz anmelden müssen oder im Alter die hohen PKV-Prämien nicht mehr zahlen können.

Ich hoffe, Dir mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen kannst Du Dich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan MdB

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