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Dietmar Nietan
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Frage von Agnes G. •

Frage an Dietmar Nietan von Agnes G. bezüglich Gesundheit

Warum können Beamte, die unter der gesetzlich vorgeschrieben Einkommensgrenze um in eine PKV überzutreten zu können liegen, sich nicht gegen eine Beihilfeberechtigung, aber für eine GKV in der die Arbeitgeberanteile vom Staat eingezahlt werden entscheiden, um so wie jeder andere mit gleichen Einkommen in den Genuss einer Familienversicherung zu gelangen, durch die seine Ehefrau auch nach einer Scheidung der Zugang in die GKV erhalten bliebe? Dieses würde Härtefälle vermeiden für Frauen die nicht berufstätig waren und deren Scheidung nach dem 55 Lebensjahr erfolgt. Ihnen bleibt der Zugang in die gesetzlichen Systeme verwehrt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Griesche,

vielen Dank für Ihre Frage auf die ich Ihnen gerne eine Antwort gebe. Zu Recht weisen Sie auf das Problem hin, dass Beamte, die sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge aufbringen müssen. Auch stehen vor allem geschiedene Frauen ab 55 Jahren, die nicht selber berufstätig sind, vor dem Problem, dass sie nicht mehr in die GKV wechseln können und die PKV-Beiträge bezahlen müssen.

Die von Ihnen beschriebenen Probleme will die SPD mit einer Bürgerversicherung lösen: Alle heute gesetzlich Versicherten und alle künftigen Krankenversicherten werden automatisch Mitglied der Bürgerversicherung. In Zukunft wird es daher nur noch die Bürgerversicherung als Krankenvollversicherung geben. Dies gilt ebenso für Beamte. In der Bürgerversicherung soll deshalb auch ein beihilfefähiger Tarif geschaffen werden. Die Bundesländern müssen dann prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bzgl. des Beihilferechts umsetzen.

Allen bisherigen Privatversicherten soll die Wahl eingeräumt werden, ob sie die PKV verlassen und der Bürgerversicherung beitreten. Damit eröffnen wir Privatversicherten zum ersten Mal eine echte Wahlfreiheit: Privatversicherte können - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand - in einem befristeten Zeitrahmen von einem Jahr nach Einführung der Bürgerversicherung wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln, oder in ihren bestehenden PKV-Verträgen verbleiben wollen. Bei einem Wechsel in die Bürgerversicherung erfolgt die Mitnahme der Alterungsrückstellungen im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Diese Wechseloption erstreckt sich ausdrücklich auch auf Beamte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan MdB

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