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Frage von Kerstin G. •

Frage an Dietmar Bell von Kerstin G. bezüglich Bildung und Erziehung

Wie wollen sie die Zukunft des zweiten Bildungswegs sichern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,
da die Frage sehr knapp gehalten ist, muss ich ein wenig spekulieren, was der inhaltliche Kern ist. Ich hoffe ich treffe es in meiner Antwort. Sonst sollten wir vielleicht einfach noch einmal kommunizieren. Gerne auch telefonisch.
Ihnen ist bekannt, dass das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG) jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht sichert, Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs beitragen. Einrichtungen der Weiterbildung haben die Aufgabe, Bildungsgänge zur Vermittlung von Kenntnissen und Qualifikationen für die Zeit nach Beendigung der ersten Bildungsphase bereit zu stellen. Die Einrichtungen decken damit einen Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie der Berufsausbildung und der außerschulischen Jugendbildung. Insoweit ist zunächst einmal die gesetzliche Grundlage des 2. Bildungsweges gegeben. Die Einrichtungen stehen aber natürlich vor der Herausforderung, dass es neben dem Weg über Kollegs und Abendgymnasien mittlerweile beruflich bezogene Zugänge zu den Hochschulen gibt. In NRW studieren mittlerweile 5 % der Erstsemester ohne Abitur - das sind insgesamt mehr als 18.000 Studierende. Nach den mir vorliegenden Zahlen übrigens durchaus erfolgreich. Ich erlaube mir Ihnen ein aktuelles Papier der Bundestagsfraktion beizufügen, aus dem die Bedeutungszunahme erkennbar wird. Bisher ist mir allerdings noch nicht zugetragen worden, dass diese Veränderungen Gefährdungen für den klassischen 2. Bildungsweg mit sich bringen. Bei meinem Besuch im Bergischen Kolleg im letzten Jahr ist mir dies jedenfalls nicht vorgetragen worden. Wenn dem aber so wäre, müssten wir miteinander ins Gespräch kommen. Das biete ich ausdrücklich an.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Bell