Frage an Dietmar Bell von Jens K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bell,
in der letzten Legislaturperiode wurde vom Deutschen Bundestag der sogenannte „Pflege Bahr“ umgesetzt und kann bei der Versicherungswirtschaft erworben werden.
Es ist ja ein guter Anfang um hier Vorzusorgen. Leider hat die letzte Bundesregierung es versäumt der Versicherungswirtschaft die Anforderung der Beitragsfreistellung im Gesetz zu verankern. Ein Beispiel: Eine Frau bekommt eine Rente von 650€ und hat einen Pflege Bahr abgeschlossen. Sie wird Pflegebedürftig und muss ins Heim Da Ihre Rente nicht ausreicht bekommt Sie Leistungen vom Sozialamt. Da Sie die Monatlichen Raten für den Pflege Bahr nicht mehr bezahlen kann entfällt diese Leistung.
Nun meine Frage an Sie:
Werden Sie sich für eine Gesetzesänderung stark machen, damit die Beitragsfreistellung im Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt?
MfG
Kuhlmann
Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11.01., in der Sie eine wichtige Frage zum Zustand des deutschen Pflegerechts an Herrn Bell gestellt haben. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass hier Einiges im Argen liegt, insbesondere mit Blick auf den vom vormaligen Bundesgesundheitsminister eingeführten "Pflege Bahr".
Leider stehen Herrn Bell als Landtagsabgeordnetem in Bezug auf diese rein bundespolitische Angelegenheit keinerlei direkte Gestaltungsmöglichkeiten offen. Daher können wir Sie nur ermutigen, Ihr berechtigtes Anliegen an den für Sie zuständigen Bundestagsabgeordneten, unseren Parteikollegen Manfred Zöllmer zu richten, damit er sich im Kontext der nun gestarteten Großen Koalition für eine Reform der Pflege - übrigens ganz im Sinne unseres Bundestagswahlprogramms - einsetzen kann. Je mehr Rückmeldungen Ihrer Art er aus der Bevölkerung erhält, umso besser ist er für die politische Auseinandersetzung in Berlin munitioniert.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Jakob Steffen
wiss. Mitarbeiter