Frage an Dietmar Bell von Samuel K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Bell,
um in der begonnenen Diskussion über die Implementierung eines inklusiven Schulsystems fortzufahren habe ich wieder einige Fragen an Sie:
1. Ist abzusehen, bis wann das 9. Schulrechtsänderungsgesetz im Landtag verabschiedet werden und ab wann es in Kraft treten wird?
2. Für die Umsetzung der Inklusion konnte laut Frau Löhrmann "der Zeitplan" nicht gehalten werden, da ein Streit zwischen Land und Kommunen über die Konnexität entbrannt war. Im Kern habe ich die Auseinandersetzung so verstanden, dass die Kommunen, m.E. zu Recht, darauf verwiesen haben, dass durch die Umverteilung der Schüler mit Behinderung von wenigen Förderschulen und von wenigen zielgleich unterrichteten Klassen auf viele Schulen und eine viel größere Anzahl von zieldifferent unterrichteten Klassen ein wesentlich höherer Stellenschlüssel für Sonderpädagogen erforderlich würde sowie dass auch durch die notwendigen Umbaumaßnahmen an den vielen Regelschulen erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zukämen, diese nach dem Konnexitätsprinzip aber vom Land zu tragen wären. Wie weit ist dieser Konflikt ausgetragen und gibt es bereits eine Einigung zwischen Kommunen und Land? Ich habe auf der Webside des Bildungsministeriums hierzu keine aktuellen Informationen mehr gefunden.
3. Sie selbst hatten gegen den CDU-Antrag zur Finanzverantwortung durch die Landesregierung für die Inklusion gestimmt. Nur aus Parteiräson? Bitte nennen Sie mir wissenschaftliche Gutachten, die solide die zu erwartenden Mehrkosten durch Inklusion berechnen.
4. In Wuppertal werden zum kommenden Schuljahr an den ersten Grundschulen Sonderpädagogen fest in das Kollegium aufgenommen, d.h., unabhängig vom noch nicht existierenden gesetzlichen Rahmen und den noch offenen Fragen der Finanzierung beginnt die Einführung der Inklusion. Welche Standards gibt die Regierung derzeit für inklusive Grundschulklassen vor? (Klassenstärke, Schüler-Sonderpädagogen-Stundenschlüssel, Deputatsstunden, etc.)
MfG
Samuel Maria Karbe
Sehr geehrter Herr Karbe,
Stellvertretend für die drei Wuppertaler Landtagsabgeordneten der SPD kann ich Ihnen auf Ihre Fragen einstweilen leider nur wie folgt antworten:
Der Gesetzgebungsprozess zum Schulrechtsänderungsgesetz ist noch immer im vollen Gange; d.h., wir sind noch weit davon entfernt, parlamentarische Fakten geschaffen zu haben. Jüngster Stand ist eine Ausschussanhörung mit über 85 Experten, deren fachliche Auswertung durch die Fraktionen und Fachpolitiker im Ausschuss sicherlich erst nach der Sommerpause abgeschlossen sein wird.
Insoweit wäre es vollkommen unseriös, Ihnen bereits jetzt auf Ihre detaillierten Fragen scheinbar konkret zu antworten und dadurch den Eindruck geschaffener Tatsachen zu erwecken. Wir können daher Sie und alle anderen Interessengruppen im Bereich der Schule nur um Geduld bitten, bis der Gesetzgebungsprozess im Herbst dieses Jahres auf seinen Abschluss zusteuert.
Mit freundlichen Grüßen,
Josef Neumann