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Frage von Samuel K. •

Frage an Dietmar Bell von Samuel K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Bell,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Im Detail bleibt dennoch viel zu klären und nachzuhaken. Mittlerweile erreichte mich jedoch eine sehr brisante Information, die mir allen anderen Fragen gegenüber als vorrangig erscheint, deren Wahrheitsgehalt ich noch nicht überprüfen konnte, da Auskünfte des Ministeriums ihre Zeit benötigen. Diesbezüglich hätte ich auch gerne direkt von Ihnen als Abgeordneter meines Wahlbezirkes eine Stellungnahme:

Ab dem nächsten bzw. für das nächste Schuljahr darf in NRW kein AO-SF (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes) für die 1.-3. Klasse mehr durchgeführt werden. Das bedeutet in der Konsequenz, dass alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den ersten drei Klassenstufen der Primarstufe als Regelschüler angesehen und behandelt werden müssen. Sie werden in Klassenverbänden von um die 30 Kindern von einer einzigen Lehrkraft ohne sonderpädagogische Qualifikation nach Regelschulrichtlinien ohne jegliche zusätzliche sonderpädagogische Förderung unterrichtet werden. Die behinderten Kinder werden in dieser Form der Beschulung "untergehen", sie haben nicht die geringste Chance, von dieser Beschulung zu profitieren und sammeln nur Frustrationserfahrungen. Wir sprechen auch von Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung, also von Kindern ohne emotionale Impulskontrolle, hochgradig aggressiv, dissozial und teilweise kriminell. Für die "echten" Regelschüler wird in diesen Lerngruppen ebenfalls kein sinnvoller Unterricht mehr möglich sein. Ganz zu schweigen von der unhaltbaren Situation für die Lehrer, denen ihre Arbeit unmöglich gemacht wird. Das sind unhaltbare Verhältnisse, die das ganze Schulsystem implodieren lassen werden.

Wie können Sie diese Beschlusslage der Landesregierung mit den Beschlüssen des Landtages zur Inklusion in Einklang bringen? Mit Inklusion im Sinne der UN-BRK hat das nichts mehr zu tun.

Hochachtungsvoll

Samuel Maria Karbe

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Sehr geehrter Herr Karbe,

die Konsequenzen, die Sie hier ziehen, kann ich leider nicht nachvollziehen. Zurzeit haben wir gerade einmal den Referentenentwurf zum entsprechenden Gesetz in der Diskussion, das heißt, wir stehen im ersten Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Klar ist, dass es bei einer ernst gemeinten Inklusion nicht mehr um die Etikettierung, sondern um den individuellen Unterstützungsbedarf gehen muss, den jedes einzelne Kind benötigt. Deshalb benötigen wir an dieser Stelle auch etwas anderes als das bisherige AO-SF-Verfahren.

Ich möchte Sie daher bitten, derartige Szenarien, wie in Ihrer Frage geschildert, mit Vorsicht zu behandeln, bevor sie unnötige Verunsicherung stiften. Seien Sie versichert, dass die Landesregierung das Thema Inklusion an Schulen mit Augenmaß angehen wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietmar Bell