Frage an Dietmar Bell von Claus K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Dietmar,
ich habe 2 (oder 3) Fragen zum Bereich der Beamten in NRW:
1. Pensionen: B. müssen nach den derzeitigen Regelungen analog zu der Rentenformel ab den Jahrgängen 1947-1964 65 + x Monate arbeiten. Leider gibt es keine Regelung für langjährige B. wieder analog zu den Renten, die es ermöglicht nach 45 gearbeiteten Jahren abzugsfrei schon mit 65 in Pension zu gehen. Ist hierfür in Zukunft analog zum Bund eine Lösung angedacht?
2. Wird sich die Landesregierung noch um die Absenkung der Arbeitzeit für Beamte kümmern, von derzeit i.d.R. 41 Stunden auf 39 Stunden? Gab es bei der Besoldungsanpassung in 2011 hierfür keinen Verhandlungsspielraum?
Herzlichst
Claus
Lieber Claus,
erst einmal alle guten Wünsche zum neuen Jahr und natürlich Grüße an die Kolleginnen und Kollegen. Deine beiden Fragen beantworte ich - wenn auch verspätet - gerne.
Zu 1.: Ob es zu einer entsprechenden Regelung analog der Regelung des Bundes kommen wird, muss im Rahmen der avisierten Dienstrechtsreform diskutiert werden. Ich erlaube mir die von dir aufgeworfene Frage aber mit in die Debatte einzuspeisen.
Zu 2.: Leider hat es hierzu keine Spielräume gegeben, da die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes im Vordergrund der stattgefundenen Diskussion im Landtag und in unserer Fraktion stand. Ich halte dies aber ebenfalls für eine Frage, die mit der Dienstrechtsreform abschließend diskutiert und bewertet werden muss.
Herzliche Grüße
Dietmar Bell