Frage von Arberesha L. • 14.09.2023
Antwort von Dietmar Bartsch DIE LINKE • 19.09.2023
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Neben den hohen rechtlichen Hürden, birgt Ihr Begehren hohe politische Gefahren.
Zur Halbzeit ist nicht zuletzt im Sport noch vieles drin. Nur muss man dann mögliche Fehler aus der ersten Halbzeit abstellen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Ampel auf dem Weg zur "Niederlage".
Das werde ich. So sieht es die derzeitige Rechtslage vor.
Ich habe am gestrigen Tag nicht meinen Ruhestand ab dem Jahr 2025 erklärt, sondern, dass ich nicht erneut für den Fraktionsvorsitz im September dieses Jahres kandidiere.
wir haben erkennbar unterschiedliche Vorstellungen darüber, was die Funktion von Abgeordnetenwatch ist.