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Dietmar Bartsch
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Frage von Regina M. •

Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?

Sehr geehrter Herr Bartsch,

die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

Julian Assange sollte freigelassen werden. Meine Fraktion vertritt diesen Standpunkt unmissverständlich und hat dies wie ich auch persönlich in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir haben medial Druck versucht zu entfalten, haben Kleine Anfragen verfasst, Anhörungen durchgeführt - z.T. mit Angehörigen von Julian Assange und in parlamentarischen Reden auf sein Schicksal hingewiesen. Dieses Bemühen werden wir fortsetzen. Auf schwere Missstände aufmerksam zu machen, darf nicht kriminalisiert werden. Julian Assange darf nicht in Vergessenheit geraten.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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