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Dietmar Bartsch
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Frage von Axel C. •

Finden Sie es richtig, ein Gesetz über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg zu bringen, dass im Anhang über 250 Bauprojekte, unter anderem die Strecke Hamburg-Hannover, benennt?

Sehr geehrter Herr Bartsch,
durch die Benennung von über 250 Bauvorhaben von überragendem öffentlichen Interesse werden mit Verabschiedung des Gesetzes vorab Entscheidungen gefällt, obwohl noch einzelne Bauprojekte wie die Strecke Hamburg-Hannover gutachterlich bei der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium geprüft werden müssen. Das Gesetz wirkt sich massiv auf die Bürgerrechte aus, da der Verwaltungsrechtsweg eingeschränkt wird, Fristen verkürzt werden und die Festlegung eines Bauprojekts als im überragenden öffentlichen Interesse nicht mehr ausschließlich nach objektiven Kriterien messbar erfolgt und damit das Projekt vor Gericht schwer widerlegbar ist.

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Sehr geehrter Herr C.,

wir lehnen es ab, dass Bauprojekten gesetzlich ein "überragendes öffentliches Interesse" garantiert werden soll. Damit rücken Natur- und Artenschutz weiter nach hinten, Bürgerbeteiligung wird beschnitten. So lässt sich keine Akzeptanz herstellen.

Grundsätzlich sind Beschleunigungen von Maßnahmen sinnvoll, das erreicht man jedoch besser durch mehr Personal in den Verwaltungen und nicht durch das Beschneiden von Beteiligungsrechten bzw. des Natur- und Artenschutzes, denn wir sollten nicht nur das Klima, sondern auch die biologische Vielfalt schützen. 

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

 

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