Frage an Dietmar Bartsch von Rainer H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Abgeordneter,
"Geld ohne Gegenleistung widerspricht meinem Bild einer sozialen Marktwirtschaft" sagt Minister Spahn https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/jens-spahn-im-interview-deutschland-hat-es-sich-zu-bequem-eingerichtet/23678820.html
Wenn dies so ist, wieso werden dann Menschen, deren Körper (in Teilen) laut Spiegel in 2009 bereits 250000 Dollar wert war https://www.spiegel.de/wirtschaft/lukratives-geschaeft-deutsche-firma-handelt-mit-ukrainischen-leichenteilen-a-644416.html und die per Gesetz als Organ- und Gewebespender gelten sollen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf nicht für ihre Organe/Gewebe zu Lebzeiten bezahlt?
Nach einem Bericht von rp 2009 verdienen Unternehmen an den Medikamenten jährlich Milliarden, kann eine Lebertransplantation mit Vor- und Nachbehandlung bis zu 200.000 Euro kosten, eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 http://www.ruhr-uni-bochum.de/chirurgie-kk-bochum/pressespiegel/2012.08.08%20RP%20-%20So%20teuer%20ist%20eine%20Transplantation.pdf als pdf oder als html https://web.archive.org/web/20180228142518/http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-teuer-ist-eine-transplantation-aid-1.2942852
Wie hoch sind aktuell die Kosten, sicher höher!?
Was ist mehr das Eigene, als der eigene Körper, der von anderen umfassend begehrt wird und die dafür sehr viel Geld zu bezahlen bereit sind, nur nicht dem Eigentümer oder dessen Erben? Die Gegenleistung als Gesetz formuliert, das Geld für die Gegenleistung verweigert?!
Wenn die potentiellen Organ-/Gewebespender ihren Körper nicht verkaufen können und damit einem vorgeblichen Mangel an Spenderorganen- und Geweben nach den Regeln der sozialen Marktwirtschaft erfolgreich entgegen wirken könnten (Regelungen wie die Widerspruchslösung wären dann überflüssig), zumindest ihre Erben sollten bereits nach aktueller Gesetzeslage vom Erlös Ihres Erbes einen Anteil bekommen.
Setzen Sie sich für die Erben und deren Geld ein?
Sehr geehrter Herr Hepting,
vielen Dank für Ihre Frage an mich.
Ich lehne Ihren Vorschlag strikt ab. Was Ihr Vorschlag einführen würde, wäre eine Legalisierung des Organhandels. Sie würden die Organspenden damit vom Bedarf entkoppeln und das Kriterium des Profits einführen. Menschen in finanzieller Not könnten sich genötigt sehen, nicht lebenswichtige Organe bereits zu Lebzeiten zu veräußern. Mögliche Erben könnten sich veranlasst sehen, finanzielle Gesichtspunkte über medizinische und ethische Fragen zu erheben, wenn der Körper zum "Ersatzteillager" verkommt, der nach finanziellen Gesichtspunkten betrachtet würde.
Ich sehe Ihr Anliegen: Auf der einen Seite brauchen wir eine höhere Bereitschaft zur Organspende. Verschiedene Ansätze hat der Bundestag intensiv und kontrovers diskutiert. Auch die Profite der Pharmaindustrie sind an vielen Stellen fragwürdig. Aber die Konsequenz daraus kann aus ganz vielen Gründen nicht sein, den Handel mit Organen zu legalisieren. Das wäre geradezu menschenunwürdig und unvereinbar mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gerade weil im Gesundheits- und Klinikbereich zu häufig Rendite und Profite an erster Stelle stehen, kann die Lösung nicht sein, dieses Prinzip an einer der sensibelsten Fragen ebenfalls zum Maßstab zu erheben.
Ich persönlich war einer der Miteinreicher des Vorschlags von Gesundheitsminister Spahn und habe deshalb den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchlösung unterstützt, der leider keine Mehrheit gefunden hat.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch