Frage an Dietmar Bartsch von Gertrud M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bartsch,
in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.
Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?
Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.
Mit freundlichen Grüßen
G. M.
Sehr geehrte Frau M.,
noch ist die Neuregelung der Organtransplantation nicht beschlossene Sache. Vermutlich kommt es erst im Herbst zu einer Abstimmung dazu im Bundestag. Bis dahin sind Kliniken an die bestehende Rechtslage gebunden. Dass also Organe einfach so entnommen werden können, sobald der Hirntod eintritt, stimmt einfach nicht, dazu muss beispielsweise ein Organspendeausweis vorliegen oder eine entsprechende Aussage von Verwandten. Nicht ohne Grund heißt das Entscheidungslösung, denn Basis ist die Entscheidung der betroffenen Person oder eine Aussage über den mutmaßlichen Willen. Falls eine entsprechende Praxis doch irgendwo existiert, ist diese schlicht rechtswidrig und kann verfolgt werden. Es reichen auch nicht irgendwelche Hirnverletzungen, sondern es muss einen festgestellten Hirntod geben.
Dass sich Kliniken vorbereiten, hat einen völlig anderen Grund. Die Organentnahme ist sinnlos, wenn es kein funktionierendes Meldesystem gibt, das die Verteilung von Organen regelt, also welches Organ wohin muss. Das benötigen wir ohnehin und das muss völlig unabhängig von der Rechtslage bzgl. der Organentnahme funktionieren. Und hier gab es in den letzten Jahren immer Schwierigkeiten.
Bezüglich eines Widerspruchs ist es hilfreich, zunächst Lebenspartner und Verwandte in Kenntnis zu setzen, ob man sich als Spender sieht oder eben nicht. Falls es die nicht gibt, muss das Gesetz, das noch nicht ausverhandelt ist, die Kriterien für den Widerspruch angeben.
Ich selbst bevorzuge im Übrigen die Widerspruchslösung.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch