Frage an Dietmar Bartsch von Cady S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Dietmar Bartsch,
plant Ihre Fraktion in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes, der es durch einen einfachen Verwaltungsakt beim Standesamt möglich macht Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern?
Wenn ja bis wann wird dieser erstellt sein?
Wenn nein wieso nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte C. S.
vielen Dank für Ihre Frage. Knapp 4 Jahrzehnte nach der Einführung des Transsexuellengesetzes ist klar: Das TSG schränkt Transsexuelle in ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf (geschlechtliche) Selbstbestimmung ein. Dem TSG liegt ein biologischer Geschlechterbegriff zugrunde, der der Realität unserer Gesellschaft nicht gerecht wird. Diese Ansicht teilt auch das Bundesverfassungsgericht, das das TSG wiederholt als verfassungswidrig bezeichnet hat. Obwohl bereits die schwarz-gelbe Koalition eine Veränderung des TSG angekündigt hat, ist bislang nichts geschehen.
Die LINKE im Bundestag setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte von Transsexuellen und ihre Selbstbestimmung ein und fordert daher:
Das TSG muss aufgehoben werden. Es muss ein Personenstandsrecht entwickelt werden, das die Lebensrealität aller Menschen abbilden kann und Selbstbestimmung wahrt. Damit muss die Abschaffung von Diskriminierungen wie langwierige und entwürdigende Begutachtungsverfahren einhergehen. Zudem muss der sichere Zugang zu medizinischen und psychologischen Leistungen, die an den Bedürfnissen der betroffenen Personen ausgerichtet werden müssen, gewährleistet werden. Medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen an Säuglingen und Kindern müssen verboten werden.
Meine Fraktion erarbeitet im Moment einen Änderungsentwurf für das Personenstandsgesetz, das künftig eine dritte Option abbilden soll, die ohne diskriminierende Hürden wahrgenommen werden kann. Dieser Änderungsentwurf soll vor Ende der Jahres vorliegen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch