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Dietmar Bartsch
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Frage von Klaus K. •

Frage an Dietmar Bartsch von Klaus K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Bartsch,

während einer Autofahrt habe ich im Radio gehört, dass die Große Koalition die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern will, dass künftig nicht mehr der (die) lebensälteste Abgeordnete die konstituierende Sitzung leiten soll, sondern der (die) dienstälteste. Die Herren Lammert, Kauder und Oppermann äußerten sich entsprechend.

Wie sieht man das in Ihrer Fraktion, begrüßen Sie dieses Vorhaben oder lehnen Sie es ab?

Mit freundlichen Grüßen
K. Kremer-Neufeldt

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Sehr geehrter Herr Kremer-Neufeldt,

der Gedanke, dass ein Holocaust-Leugner die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eröffnet, ist unerträglich. Das ist die politische richtige Intension des Vorschlages, die Geschäftsordnung des Bundestages im Hinblick auf die Feststellung, wer als Alterspräsident die Legislatur eröffnet, zu ändern.

Eine wichtige Aufgabe der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien ist es, zu verhindern, dass eine Partei wie die AfD, die Leuten wie eben diesem Wilhelm von Gottberg (Landesliste Niedersachsen) politisch folgt und sie auf Spitzenplätze für die Wahlen zum Bundestag nominiert, überhaupt in den Bundestag einzieht. Diese politische Auseinandersetzung ist nicht entschieden.
Gleichwohl derartige Regelungen in den Geschäftsordnungen der Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt bereits Eingang gefunden haben, halte ich solche Schritte trotzdem für problematisch. Die Geschäftsordnung des Bundestages an der AfD und deren Personal auszurichten, birgt auch die Gefahr, diese Partei völlig unnötiger Weise in eine Märtyrerrolle zu drängen und aufzuwerten. Den Gefallen sollten wir ihnen nicht tun.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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