Frage an Dietmar Bartsch von Patrick N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Bartsch,
mit allergrößter Verwunderung habe ich heute den Vorschlag eines Arbeitgeberverbandes gehört , daß Mitarbeiter während ihres Feierabends für den AG erreichbar sein sollen . Hierzu gehört das Bearbeiten von betrieblichen E-Mails nach Arbeitsende . Begründung der AG : die AN verschicken während ihrer Arbeizszeit auch private E-Mails von Arbeitsplatz .
Ich weiß nicht was das soll? Ein AN , der während seiner Arbeitszeit private E-Mails versendet , verhält sich doch nicht loyal zu seinem AG . Egal .ob geduldet oder nicht . Wichtige Privatsachen , wie Todesfall in der Familie o ä , sehe ich als absolute Ausnahme . Desweiteren hat unsere ach so tolle Arbeitsministerin Nahles die AG ;s und Gewerkschaften aufgefordert , dieses Thema schon vorsorglich und ohne gesetzliche Grundlage , in der Praxis freiwillig anzupacken .
Will Frau Nahles und ihre SPD den letzten Funken Anstand verlieren ?
Wo ist der Aufschrei des DGB ?
Weiß Frau Nahles nicht , daß in den östlichen Ländern , etwa 30 - 40 % der AG im Arbeitgeberverband sind und somit keine Tarifverträge gelten ?
Sollen die AN jetzt moderne " Sklaven " werden ?
Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen .
Mit freundlichen Gruß
Patrick Nitsch
Sehr geehrter Herr Nitsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die LINKE teilt Ihre Auffassung, dass es skandalös ist, dass Beschäftigte nach der Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar sein sollen. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben. In den vergangenen Jahren hat die Entgrenzung des Arbeitstages, also die klar definierte tägliche Arbeitszeitregelung, teilweise nicht akzeptable Entwicklungen genommen. Für viele Beschäftigte bedeutet das, dass ihr Arbeitstag gar nicht mehr endet. Für sie gibt es somit auch keine definierte Freizeit mehr. Das Leben ordnet sich immer mehr den Anforderungen der Arbeitswelt unter. Gesundheitliche Schäden, arbeitsbedingter Stress bis zu Burnout sind häufige Folgen.
DIE LINKE fordert umfassende Maßnahmen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Eine dieser Maßnahmen ist ein definiertes Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.
Ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegen die Entgrenzung der Arbeit ist die Senkung der wöchentlich erlaubten Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden im Arbeitszeitgesetz. Zudem ist es dringend erforderlich, dass endlich eine Anti-Stress-Verordnung erlassen wird. Betriebs- und Personalräte müssen die Initiative für Zeitsouveränität und für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und privatem Leben ergreifen können. Dazu brauchen sie ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
Die Linksfraktion im Bundestag hat bereits 2016 einen entsprechenden Antrag eingebracht (Drs. 18/8724), der im März dieses Jahres in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert wird.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch