Frage an Dietmar Bartsch von Diethard G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
im wilden www las ich unlängst von Neureglungen/ Verschiebungen bezüglich der Strafbarkeit von Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen durch Bürger unseres Landes. Ist das alles "fake", oder gibt es da wirklich Grund zur Besorgnis. - Die realen Entwicklungen unabhängig von der Gesetzeslage geben einem ja schon ein ohnmächtig- hilfloses Gefühl.
Sehr geehrter Herr Günther,
bislang ist innerhalb der deutschen Rechtsordnung nur die Vorbereitung, nicht jedoch das Führen eines Angriffskrieges strafbar. Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass das doch egal sei, schließlich muss ein geführter Angriffskrieg irgendwie auch vorbereitet werden. Das zeigt aber, dass es da eine Lücke gab.
Dennoch gibt es den völkerrechtlichen Straftatbestand des Aggressionsverbrechens bereits seit den Nürnberger Prozessen. Die Inkorporierung dieses völkerrechtlichen Straftatbestands in das Regelwerk des Internationalen Strafgerichtshofs war daher überfällig. Damit auch die Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang bei der Verfolgung von Aggressionsverbrechen mitwirken kann, musste das deutsche Völkerstrafgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Das ist inzwischen geschehen. Ich bewerte das als Fortschritt. Meine Fraktion hatte die explizite Strafbarkeit von Angriffskriegen bereits in der 16. Wahlperiode gefordert.
Freundliche Grüße
Dietmar Bartsch