Frage an Dietmar Bartsch von Jürgen M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
nehmen Sie es mir nicht übel, aber jetzt wird mir klar, weshalb bzw. wie Sie alle Ihnen hier gestellten Fragen beantwortet haben.
Im Ernst: Halten Sie diese Antwort zur Pflichtverteidigung wirklich für ausreichend - oder wollen Sie zuvor nicht lieber einmal Praktiker befragen? Meine Frage beruhte auf knapp 20 Jahren Erfahrung - die Ihnen diverse Kollegen sicherlich bestätigen werden.
mfg RA J. Melchior
Sehr geehrter Herr RA Jürgen Melchior,
es ist in der Tat so, dass ich persönlich und auch vom Hörensagen die von Ihnen als Anwalt beschriebene Wahrnehmung und Erfahrung nicht bestätigen kann.
Insofern ist es für MICH schwer, zu erahnen, was Sie mit dem auf diesem Wege und in dieser Form vorgebrachten Anliegen tatsächlich von mir als Bundestagsabgeordnetem konkret erwarten.
Soweit ich mich in Gesprächen mit Fachkollegen sachkundig machen konnte, ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers Sache der Gerichte.
Dabei scheint es nicht ausgeschlossen, dass Richter bei "heiklen" oder schwierigen Fällen sich für Anwälte entscheiden, die sie kennen und vor allem fachlich einschätzen können. Das Problem ist - was erzähl ich das einem Juristen -, einen Vorwurf, wie Sie ihn erheben, zu beweisen.
Sollte der von Ihnen erhobene Vorwurf zutreffend sein, wäre dies natürlich rechtsstaatlich bedenklich.
In dem Fall müsste versucht werden, dies durch geeignete gesetzliche Änderungen [in den §§ der StPO] abzustellen.
Dafür Vorschläge zu machen, wäre dann sicher in besonderer Weise eine Herausforderung von Juristen und "Betroffenen".
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch