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Dietmar Bartsch
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Frage von Peter H. •

Frage an Dietmar Bartsch von Peter H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bartsch,

in dem aktuellen Vertragsenwurf zum ESM find ich folgendes im Artikel 9 abs.3

3. Der Geschäftsführende Direktor ruft genehmigtes nicht eingezahltes Kapital rechtzeitig ab, falls dies notwendig ist, damit der ESM bei planmäßigen oder sonstigen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern des ESM nicht in Verzug gerät. Der Geschäftsführende Direktor setzt das Direktorium und den Gouverneursrat über jeden derartigen Abruf in Kenntnis. Wird ein potenzieller Fehlbetrag in den Mitteln des ESM entdeckt, so führt der Geschäftsführende Direktor (einen) entsprechende(n) Abruf(e) baldmöglichst durch, um sicherzustellen, dass der ESM über ausreichende Mittel verfügt, um fällige Zahlungen an Gläubiger fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Hierzu hätte ich folgende Fragen.

1. Wie kann sich ein ESM Mitglied wie Deutschland, zu Kapitalabrufen verpflichten, zudem noch unwiderruflich und uneingeschränkt und innerhalb von 7 Tagen ?

2. Wie vereinbart sich obengenannter Sachverhalt, mit dem Hoheitsrecht des Bundestages über den Haushalt, wenn der ESM uneingeschränkt Kapital abrufen kann?

3. Sollten über den jetzt bekannten 22 Mrd. Anteil, deutlich höhere Transferleistungen anfallen, wo werden die Kosten kompensiert.

4. Wie stehen Sie, als gewählte Abgeordnete, zu einem Vertrag der Augenscheinlich gegen unsere Verfassung verstösst?

Mfg
Peter Hauschildt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hauschildt,
danke für Ihre Fragen und das Interesse an meinen und an den Positionen der LINKEN im Deutschen Bundestag.

Der Bundestag muss den ESM-Vertrag noch ratifizieren. Das wird voraussichtlich kurz vor der Parlamentswahl in Frankreich sein (vermutlich als Wahlgeschenk der Bundeskanzlerin an Nicolas Sarkozy).

DIE LINKE wird dem ESM nicht zustimmen. Dafür gibt es mehrere Gründe, auch die von Ihnen völlig zu Recht aufgeworfenen Fragen der Verletzung der Rechte des Parlaments und der Rechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Umfangreiche Informationen dazu können Sie auf unserer Internetseite http://www.linksfraktion.de/ erhalten.

Die Bundeskanzlerin hat bei den Verhandlungen zum ESM-Vertrag mit dem Votum des Bundestages zum „Zweiten Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz– 2. FMStG“ (Drucksache 17/8343) verhandelt.
Dieses „Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ wurde am 26. Januar 2012 „mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen“ (siehe stenografisches Protokoll der 155. Sitzung des Deutscher Bundestag) angenommen .

Die von Ihnen völlig richtig angesprochenen Demokratieverletzungen und die Verletzungen des Grundgesetzes verantwortet die derzeitige Bundesregierung. An diese sollten Sie Ihre Fragen daher auch stellen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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