Frage an Dietmar Bartsch von Alexander L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Warum mein Diplom aus der ehemalige UdSSR ist in Deutschland nicht annerkant? Viele reden über Fachkraftmangel.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Larrea
Sehr geehrter Herr Larrea,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich vermute, dass Sie sich insbesondere deshalb mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben, weil ich in der Vergangenheit einige Anfragen zur Anerkennung meines in der UdSSR erworbenen akademischen Abschlusses beantworten durfte.
Weshalb Ihr Abschluss nicht anerkannt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, schon deshalb, weil ich nicht weiß, welchen Abschluss Sie in der UdSSR erworben haben.
Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie in München leben und Sie in Bayern die Anerkennung Ihres Auslandsabschlusses beantragt haben.
Sollten Sie bislang keine Begründung für die Nichtanerkennung Ihres Abschlusses erhalten haben, so empfehle ich Ihnen, diese schriftliche Begründung von der Stelle zu fordern, die die Nichtanerkennung ausgesprochen hat.
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/Anerkennung.aspx#Akademische) wird auf folgendes verwiesen:
„... bei Berufen, die nicht reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des Berufs ist gesetzlich nicht an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden und bedarf somit keiner behördlichen Anerkennung), entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, ob die erlangte Qualifikation den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes genügt. Dies ist der Regelfall.
Bei Berufen, die reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des Berufs ist gesetzlich an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden), obliegt die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen Behörden und Stellen."
Hilfreich scheint mir der Hinweis, dass zweckfreie Bewertungen von Hochschulqualifikationen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Postfach 2240, 53012 Bonn; Tel.: 0228/5010; E-Mail: zab@kmk.org; www.kmk.org/zab.html) vornimmt.
Ich hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Bartsch