Frage an Dietmar Bartsch von Ansgar R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Bartsch,
was mich interessieren würde: Wieso führen Sie den Doktorgrad mit Fachrichtungszusatz ("Dr. rer. oec." bzw. manchmal "Dr. oec.") und ohne Herkunftszusatz? Was wurde Ihnen denn von wem gestattet?
Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde (vermutlich: "kandidat ekonomiceskich nauk"), unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form gegebenenfalls transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung (vermutlich: "k.e.n.") geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.
Selbst bei bestimmten russischen Graden, wozu der "kandidat ekonomiceskich nauk" nicht gehört (siehe: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wissenschaft/berliner_hochschulen/fuehrung_von_auslaendischen_hochschulgraden.pdf?start&ts=1296825020&file=fuehrung_von_auslaendischen_hochschulgraden.pdf ), ist das Führen der Abkürzung „Dr.“ nur ohne fachlichen Zusatz, aber mit Angabe der Herkunftsbezeichnung statt der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Rupp
Sehr geehrter Herr Rupp,
durch die „Gemeinsame Einrichtung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen für Aufgaben in Bildung und Wissenschaft" (gemäß Art. 14 Einigungsvertrag) wurde mir mit Datum vom 4. April 1991 entsprechend den Rechtsvorschriften über die akademischen Grade das Recht verliehen, den akademischen Grad DOCTOR OECONOMICAE (Dr. oec.) zu führen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch