Frage an Dieter Stier von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stier,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
vielen Dank für Ihre Fragen an den Abgeordneten Dieter Stier. Der Abgeordnete hält zur Erörterung der von Ihnen angesprochenen Themen ein persönliches Gespräch für besser geeignet als eine Korrespondenz auf elektronischem Wege. Daher bietet er Ihnen, sollten Sie Bürger seines Wahlkreises sein, gern einen persönlichen Gesprächstermin an, um Ihre Fragen zu besprechen.
Wenden Sie sich bei Interesse dazu gern telefonisch an sein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Stefan Leier
Mitarbeiter