Frage an Dieter Stier von Johann E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Stier,
soeben muß ich im Radio hören, dass im aktuellen Dioxinskandal wegen Betrugs ermittelt wird.
Können Sie mir bitte erklären, warum hier nicht wegen Gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird?
Für eine fundierte Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Erler
Sehr geehrter Herr Erler,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Januar 2011. Obwohl Sie kein Bürger meines Wahlkreises sind, beantworte ich gerne Ihre Frage:
Solange der juristische Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt ist, kann meines Erachtens auch nicht dahingehend ermittelt werden.
Zur Erläuterung: Die konventionellen Straftatbestände wie etwa die Körperverletzung gem. § 223 - §231 Strafgesetzbuch (StGB) und Totschlag gem. § 212 StGB sind erst dann einschlägig, wenn ein nachweislicher Schaden eingetreten ist. So kann dem Unternehmer, der ein gefährliches bzw. giftiges Produkt auf den Markt gebracht hat, erst dann der Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung gemacht werden, wenn bei dem Verbraucher entsprechende Symptome auftreten.
Im vorliegenden Fall wäre die Weitergabe von dioxinbelastetem Tierfett eine taugliche Verletzungshandlung. Doch wird man, vor allem bei "Allerwelt"-Symptomen wie Immunschwäche oder Akne nur in den allerseltensten Fällen den Nachweis führen können, dass ausgerechnet das Dioxin das Krankheitsbild verursacht hat. Dieses Problem verschärft sich vor allem bei chemischen Substanzen, bei denen nicht einmal feststeht, ob sie grundsätzlich das Potential haben, eine schädliche Wirkung zu entfalten.
Ich vertrete die Ansicht, dass alle Verantwortlichen der aktuellen Verunreinigungen von Futterfetten mit Dioxin mit der ganzen Härte des Gesetzes innerhalb unseres bestehenden Rechtsrahmen zu bestrafen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Stier, MdB