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Dieter Stier
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Frage von Hans-Joachim Z. •

Frage an Dieter Stier von Hans-Joachim Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Stier,

wie stehen Sie nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Kassel, das im Zusammenhang mit dem Ausbau desFlughafens Frankfurt/M. ein Nachtflugverbot für 17 Flüge verhängt hat, zu einem Nachtflugverbot für den Flughafen Leipzig-Halle, wo nachts bis zu 84 Flugbewegungen stattfinden.
Eine Bitte falls Sie antworten sollten: Verschonen Sie mich mit dem Märchen und dem "Totschlagargument" der gefährdeten Arbeitsplätze und der Lüge von den "umfangreichen" Schallschutzmaßnahmen. Mich interessiert vielmehr die Vereinbarkeit mit dem Recht auf
körperliche Unversehrheit (siehe Grundgesetz) und warum die betroffenen Bürger im Saalekreis im Gegensatz zum Frankfurter Raum als Bürger 2. Klasse behandelt werden.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Zorn

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Sehr geehrter Herr Zorn,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für mich nachvollziehbar ist das teilweise Nachtflugverbot am Flughafen Leipzig-Halle ein sehr kontrovers diskutiertes und teilweise auch emotional aufgeladenes Thema. Den Spagat zwischen Arbeitsplatzsicherung, Wirtschaftsinteressen, Infrastrukturausbau, Bürger- und Umweltschutz für alle zufriedenstellend zu gestalten, ist keine leichte Aufgabe.

Nun bin ich kein Staatsrechtler, doch denke ich, Ihre eigentliche Frage beantworten zu können:

Das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“, Art. 2 GG, greift bei den Nachtflügen der Frachtmaschinen vom und zum Flughafen Leipzig-Halle nicht.

Das Grundrecht schützt sowohl die http://de.wikipedia.org/wiki/Physis physische als auch die http://de.wikipedia.org/wiki/Psyche psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das http://de.wikipedia.org/wiki/Sozial soziale Wohlbefinden. http://de.wikipedia.org/wiki/Folter Folter, http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe Körperstrafen, http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuch Menschenversuche, http://de.wikipedia.org/wiki/Kastration#Recht Zwangskastration, http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangssterilisation Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen ( http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html> § 81a http://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessordnung_(Deutschland) StPO) oder im http://de.wikipedia.org/wiki/Seuche Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang ( http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__20.html § 20 Abs. 6 http://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz IfSG) durchzusetzen. Quelle: wikipedia.de

Die Flüge greifen rechtlich gesehen nicht ihre Gesundheit an, sondern ihr soziales Wohlbefinden. Somit sind sie vereinbar mit Art. 2 GG, die Bürger im Saalekreis werden nicht als Bürger 2. Klasse behandelt sondern rechtlich völlig gleich wie jene des Frankfurter Raums.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Stier

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