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Dieter-Lebrecht Koch
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Frage von Christian H. •

Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Christian H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

Der Bundesrat hat im November letzten Jahres die Bundesregierung aufgefordert, eine Führerschein Ausnahme ins Gesetz auf zu nehmen, so das Angehörige der Feuerwehren und Rettungsdienste in Zukunft Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen.
Dies ist möglich seit im Jahr 2007 eine EU-Verordnung in Kraft getreten ist, die Ausnahmen für "die Streitkräfte und den Katastrophenschutz" zulässt.

Das Bundesvekehrsministerium hat nun eine Stellungsnahme der Europäischen Kommision erbeten, um die rechtliche Sicherheit eines solchen Gesetzes zu gewährleisten.

Der Grund für ein solches Gesetz ist der, durch den EU-Führerschein bevorstehende Fahrer-Mangel, der bei vielen Feuerwehren und Rettungsdiensten jetzt schon spürbar ist.

Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen die Gewichtsobergrenze für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes auf 4,25t zu erhöhen. Dieser Wert ergibt sich dadurch, dass man mit dem Führerschein Klasse B ein Fahrzeug bis 3,5t plus Anhänger bis 0,75t, sowieso schon insgesamt 4,25t fahren darf. Nur eben nicht als EIN Fahrzeug.
Deswegen erscheint die Erhöhung der Grenze auf diesen Wert als durchaus nachvollziehbar.

Wie stehen Sie zu dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Henke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henke,

vielen dank für den guten Hinweis. Ich kenne den Sachverhalt und finde Ihre Argumente sehr nachvollziehbar. Deshalb werde ich Ihren Gedanken aufgreifen und das Bundesministerium ermuntern so zu verfahren sowie die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit hinweisen, Ausnahmen zu gestatten, nicht nur für Kfz der Streitkräfte und des Katastrophenschutzes, sondern auch für Rettungsdienste und Feuerwehren.

Mit freundlichem Gruß,
Ihr
Dieter-L. Koch