Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Lina V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Doktor Koch,
Ich bin würde gern Wissen wie ihrer Meinung nach die Entwicklungen in Beziehung Netzfreiheit und Urheberrecht die Rechte auf frei Meinungsäußerung wahren können? Natürlich ist das Recht auf eigenes geistiges Eigentum eines welches es zu schützen gilt, jedoch habe ich große Angst dass, das Übertragen der Einhaltung dieser Gesetze auf die Plattformen, auf denen Inhalte veröffentlicht werden, dafür sorgt, dass diese aus Angst zu übervorsichtig werden und erst einmal alles sperren, was auch nur den leichten Anschein macht geschützte Inhalte zu verwenden.
Gerda auf Youtube wurden aus solch einer Angst heraus bereits oft Videos geclaimed welche einen eindeutigen eigenen Ansatz und satirische Absichten hatten, aber dennoch heraus gefiltert wurden. Genauso ist es Ja auch mit Memes, diese Bilder nutzen bereits existierende Inhalte und interpretieren sie neu (siehe : https://i.chzbgr.com/full/9104907008/h27435071 06.11.2018 14:29 ). Wie im Beispiel erkennbar sind eindeutige Visuelle Charakteristiken der Star Wars Filme von Disney enthalten, welche von einem Uploadfilter mit hoher Wahrscheinlichkeit heraus gefiltert werden. Es ist doch aber nur ein Visueller Witz warum sollte man so etwas verbieten wollen, bzw. dafür sorgen das Plattformen so etwas nicht mehr Erlauben können obwohl die Ursprünglichen Verfasser nie ein Problem damit hatten? Ich habe wirklich Angst das Meiner Generation eine Möglichkeit genommen wird sich kreativ auszudrücken. Man darf schließlich auch im echten Leben ein Filmzitat machen und daraus einen Witz formen. Denken sie es gibt eine Möglichkeit diese Dinge von eindeutigem Diebstahl zu unterscheiden?
Sehr geehrte Frau V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Novellierung des Urheberrechts das Ziel verfolgt, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern und Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechtsinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen. Niemand befürwortet eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichtenverbreitung im Internet.
Wir als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament treten für einen ausgewogenen Ansatz ein und sind der Überzeugung, dass die Interessen der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten wird. Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiten Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Das ist ein Problem. Denn wenn mit der Schaffung von Werken keine Einnahmen mehr erzielt werden, ist die Schaffung neuer Werke nicht mehr zu finanzieren. Deshalb müssen die berechtigten Interessen der Rechteinhaber geschützt werden.
Außerdem kann die kulturelle Vielfalt in Europa nur erhalten werden, wenn für ein hohes Maß an urheberrechtlichem Schutz gesorgt wird, indem Autoren und andere Inhaber von Urheberrechten angemessen vergütet werden, damit die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas gefördert werden. Deshalb war es uns wichtig, den Zugang zu Diensten und Inhalten zu fördern. Gleichzeitig sollen jedoch auch genügend Einnahmen für Kulturschaffende und Kreative erzielt werden, damit die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas gefördert werden können.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass nun alles was Sie ins Internet stellen, gefiltert oder gesperrt wird. Doch muss die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert werden. Online-Plattform-Dienstleister, die es Benutzern ermöglichen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, müssen auch ihre Verantwortung für den Schutz der Autorenrechte tragen.
Upload-Filter sind von der Richtlinie nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sollte Erkennungssoftware von Plattformen eingesetzt werden, damit die Plattformen ihrer Haftung gerecht werden, so soll dies auf der Basis einer Kooperation mit den Rechteinhabern entwickelt werden, die Meinungsfreiheit nicht einschränken, urheberrechtliche Ausnahmen berücksichtigen (z.B. für Memes) und ein Beschwerdesystem vorsehen. Die Memes, Zitier- und Parodiefreiheit etc. sowie deren Gültigkeit haben rein gar nichts mit Art. 13 der Richtlinie zu tun. Das Zitatrecht wird insgesamt von dieser Reform nicht berührt. Die Richtlinie befasst sich lediglich mit der Haftung von Plattformen bei urheberrechtlich geschützten Werken. Ob ein Werk unter die Zitatfreiheit, die im nationalen Recht geregelt ist, fällt oder nicht, wird hier nicht geregelt.
Zudem ist die Reform des Urheberrechts bisher noch nicht abgeschlossen. Zwar ist der Vorschlag des Europäischen Parlaments, welcher am 12. September 2018 im Plenum abgestimmt wurde, ein konstruktiver Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen nun die Europäische Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten im Rahmen der Trilogverhandlungen den finalen Text aushandeln, der dann hoffentlich zu einem modernen und durchsetzbaren Urheberrecht führen wird. Ein solches würde dann nicht sofort in Kraft treten, sondern erst nach einer Umsetzungsfrist von voraussichtlich 2 Jahren.
Das von Ihnen beschriebene Verhalten von Youtube wird also nicht durch die Reform des Urheberrechts vorgeschrieben, sondern beruht einzig und allein auf deren eigenverantwortlichen Verhalten.
Ich versichere Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen und darauf achten werden, dass sobald das neue Urheberrecht zur Anwendung kommen wird, eine praxisorientierte, nutzerfreundliche und ausgewogene Lösung mit den Plattformen gefunden wird.
Weitere Fragen und Antworten zu der Reform des Urheberrechts können Sie gerne in den FAQ's meines dafür zuständigen CDU-Kollegen Axel Voss nachlesen. Sie sind dieser Email angehängt.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit einen kleine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter-Lebrecht Koch