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Dieter-Lebrecht Koch
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Frage von matthias b. •

Frage an Dieter-Lebrecht Koch von matthias b.

Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

aktuell gibt es zunehmende Berichte über eine Abstimmung Ende 2017 im EU-Parlament zu einer sogenannten "Asylqualifikationsrichtlinie" in der der Familienbegriff neu geregelt wird und gleichzeitig die Dublin-Bestimmungen zur Einwanderung/Migration außer Kraft und durch neue Regelungen ersetzt werden sollen. Ihre Kollegin Frau Hohlmeier hat diesbezüglich über ihren Facebook-Acount und einige Medien öffentlich Stellung genommen und ihr Abstimmverhalten dokumentiert.
Mich würde interessieren: Wie ist Ihre Stellung zu dieser Thematik und wie haben Sie abgestimmt ?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Böhnki

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böhnki,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. In den letzten Tagen erhielt ich mehrere, die in die gleiche Richtung gehen und Asylbeschlüsse des EP betreffen.

Die Asylqualifikationsrichtlinie und die dringend zur Überarbeitung anstehende Dublin-Verordnung sind zwei verschiedene, wenn auch sich ergänzende Rechtsetzungsakte. Während über erstere nur im zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dem ich als Verkehrspolitiker nicht angehöre, abgestimmt wurde, lag die Dublin-Verordnung dem Plenum zur Abstimmung vor.

Nach den Erfahrungen im Herbst 2015 begrüße ich alle Bemühungen die Dublin-Verordnung zu reformieren und "schlechtwetterfest" zu machen. Wenn ich auch nicht völlig glücklich mit dem vom Europäischen Parlament abgeänderten EU-Kommissionsdokument war, habe ich dem Dossier doch letztendlich zugestimmt. Der Kernpunkt des Parlamentsberichtes ist ein verbindliches Quotensystem für eine Flüchtlingsverteilung in der EU. Von dieser Quotenregelung würde Deutschland, das bis heute die Hauptlast der ankommenden Flüchtlinge trägt, dauerhaft und massiv entlastet. Die Verhandlungen (Trilog) zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat (28 Innenminister) stehen noch aus. Nur wenn es hier eine Einigung gibt, kann die Verordnung in Kraft treten. Wir hoffen, dass die Kernforderung nach einer verbindlichen Quotenverteilung endlich auch im Rat mehrheitsfähig ist und durchgesetzt wird. Bisher versagt nicht die EU, es versagen die Mitgliedstaaten, die unsere mehrheitlich gefassten Beschlüsse torpedieren.

Meine Motivation war:

1. Für eine gerechte und faire Lastenverteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen und subsidiär geschützten Menschen zwischen den Staaten der EU zu sorgen, d.h. für die generelle Einführung von "verbindlichen Verteilungsquoten" zu sorgen. Dies ist erstmalig gelungen. Damit ist eine Umverteilung der betreffenden Personen erst möglich. Innerhalb der Quoten wird empfohlen die Aspekte der Familienzusammenführung zu beachten, was nicht in der EU, jedoch für Deutschland ein Problem ist. Die EVP-Fraktion war gegen die Erweiterung des Familienbegriffes auf Geschwister in der Asylqualifikationsrichtlinie! Doch eine Mehrheit der Sozialdemokraten, Linken, Grünen und Liberalen hat sich in der Asylqualifikationsrichtlinie, welche regelt wer und weshalb Asyl erhält, durchgesetzt.

2. Die Einführung eines "Schnellverfahrens" zur Prüfung von Asylberechtigungen. Ein solches, auch Transitverfahren genanntes, Verfahren existiert noch nicht.

3. Die Möglichkeit zur Einleitung von konkreten Sanktionen gegen Staaten zu schaffen, die sich sowohl der Aufnahme von Flüchtlingen verweigern, als auch keine Registrierung von ankommenden Flüchtlingen vornehmen.

4. Die Möglichkeit zur Einleitung von konkreten Sanktionen gegen Asylbewerber, die falsche Angaben z.B. zu angeblichen familiären Beziehungen gemacht haben, zu schaffen.

5. Die Möglichkeit zur Einleitung von konkreten Sanktionen gegen Asylbewerber bzw. Wirtschaftsmigranten, die ihre Pflichten nicht einhalten, zu schaffen.

Aus diesen o.g. Gründen habe ich dem Dossier bewusst zugestimmt, denn es kann nicht sein, dass in der Flüchtlings- und Asylpolitik nur Deutschland und Schweden die Hauptlasten tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter-Lebrecht Koch, MdEP
stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr