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Dieter-Lebrecht Koch
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Frage von Ralf G. •

Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Ralf G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr.Koch,

in den kommenden Monaten wird das sog. "Telekom-Paket" im EU-Parlament verhandelt.
Dessen eigentliches Anliegen, VerbraucherInnen im Internet besser zu schützen, gerät aber mit so manchem Änderungsantrag gewaltig aus den Fugen.
So haben mehrere Abegordnete wortgleich Änderungsanträge gestellt, die im Original einem Medienrechteverband entstammen und restriktive Einschnitte fordern.
Sollten solche und ähnlich formulierte Anträge durchkommen, so würde beschlossen, dass Internetzugangsanbieter ("Provider") zukünftig den kompletten Datenstrom ihrer Kunden aufzeichnen und ohne Gerichtsbeschluss an Dritte (Musikrechteinhaber etc.) weitergeben sollen.
Weiterhin würde Internetzugang nicht mehr anonym möglich sein und jegliche Form von Datenschutz ad absurdum geführt, sowie eine Rechtslage vorgegeben, die der bisherigen Rechtssprechung des BVG zuwiderläuft.

Genauere Informationen finden sich auf:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28268/1.html

Wie stehen Sie zu den genannten Folgen der möglichen Richtlinienänderung und welche Passagen des Richtlinientextes halten sie für absolut notwendig im Sinne einer ausgeglichenen Rechtspraxis?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Göhring,

Ihr Schreiben zum EU-Telekompaket der Europäischen Kommission habe ich erhalten und nehme gerne zu Ihren Anliegen Stellung.
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2007 (KOM (2007) 698) auf Aufforderung der Mitgliedstaaten Vorschläge zur Überarbeitung des so genannten "Telekompakets" vorgelegt, zu welchem auch die Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gehören.
Diese Vorschläge werden zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Dabei haben sich bereits viele Missverständnisse in die Diskussion eingeschlichen. Beim EU-Telekompaket geht es nicht um eine Änderung der geltenden Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis, sondern um die schwierigen Fragen zum Schutz des Urheberrechts in den Zeiten der Internettechnologie. Die von Ihnen angesprochenen Probleme haben eine große Rolle in der parlamentarischen Beratung gespielt. Aus diesem Grunde wurde das Prinzip der Zusammenarbeit von Urheberrechts-Anbietern und Providern entwickelt, die selbstverständlich an die relevanten geltenden Rechtsvorschriften zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz gebunden sind. Dort wird nichts geändert. Diese Vorschläge schränken deshalb auch nicht die individuelle Freiheit und Privatsphäre im Internet ein. Sie widersprechen auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Deswegen kann ich Ihre Angst im Hinblick auf eine totale Überwachung der elektronischen Kommunikation von EU-Bürgern und einen Angriff auf Ihre Privatsphäre zerstreuen und Ihnen mitteilen, dass sich die CDU/CSU im Europäischen Parlament bei der Beratung des Pakets insbesondere für Überlegungen einsetzt, durch Kooperationen aller Beteiligten die Verbreitung legaler Inhalte besser zu schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter-Lebrecht Koch