Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Günter F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Koch!
Ich möchte mich mal mit einer Bitte um Auskunft an Sie wenden. Im Rentenbescheid vom 13.08.2005 werde ich verpflichtet innerhalb der Krankenversicherung einen Anteil von 0,5% für Krankengeld zu zahlen. Da ich aber Rentner bin, habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich finde, es besteht ein elementarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, wenn ich ein Beitrag zahlen muss, ohne je ein Recht auf eine Leistung haben. Am 18.08.2005 habe ich Widerspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt bis das Musterverfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt. Wie ist der gegenwärtige Stand, der Widerspruch ist ja nun schon über zwei Jahre her. Bei Rentnern ist die Erlebenszeit doch schon eingeschränkt.
Mit freundl. Grüßen
Dipl.(FH) G. Freitag
Sehr geehrter Herr Freitag,
herzliche Dank für Ihre Anfrage. Da ich keine Aussagen zu Angelegenheiten, die auf Bundesebene entschieden werden, treffen möchte, würde ich Sie bitten, sich an meine Kollegin aus dem Bundestag, Frau Antje Tillmann ( http://www.bundestag.de/mdb/bio/T/tillman0.html ), zu wenden.
Ich hoffe, Ihnen kann dort weitergeholfen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Dieter-L. Koch