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Dieter Grasedieck
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Frage von Philip J. •

Frage an Dieter Grasedieck von Philip J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grasedieck,

am 22.4. ist vom Kabinett der Gesetzentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beschlossen worden (vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf )
Unterm Strich bedeutet es für Zugangsprovider die Sperrung von Seiten auf einer Liste des BKA ohne wenn und aber. Wenn ich den Entwurf (§8a Abs 2) richtig verstehe, müsste auch bundestag.de gesperrt werden, wenn die Seite auf der Liste steht.
Das BKA muss zwar grundsätzlich den Nachweis führen können, dass es sich ein im Sinne des § 184b StGB strafbares Angebot handelt oder um eines, das mittelbar auf ein solches verweist, jedoch ist von einer Kontrolle durch einen Richter o.ä. hier keine Rede, geschweigedenn davon, wie denn eine gesperrte Seite wieder von der Liste verschwindet.

Wie bewerten Sie diesen Entwurf und wie werden Sie dazu abstimmen, wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden soll?

Vielen Dank!

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Antwort ausstehend von Dieter Grasedieck
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