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Dieter Grasedieck
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Frage von Rudolf S. •

Frage an Dieter Grasedieck von Rudolf S. bezüglich Soziale Sicherung

Warum wird bei der aktuell diskutierten Verlängerung des ALG I immer von anfallenden Kosten gesprochen?

Richtiger wäre es doch, festzustellen, dass die Einsparungen nicht mehr in der geplanten Höhe umgesetzt werden können! Es kommt mir vor, als wenn man mir mein Geld gestohlen hätte, ich daraufhin den Dieb bitte, mir doch 3 Euro für ein Brot zu lassen und dieser mir entgegnet: "Jetzt soll mich dieser Diebstahl auch noch Geld kosten?!"

Na ja, mit anderen Entscheidungen, s. Diätenerhöhung, tut man sich da schon leichter!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schonhoff,

verantwortungsvolle Politik zu betreiben, heißt für mich: gesellschaftlich wünschenswerte Ziele festlegen und gleichzeitig darüber nachdenken, wie wir diese Ziele erreichen. Wer also länger Arbeitslosengeld auszahlen will, muss auch sagen, woher er dieses Geld nimmt. Einerseits sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht zu hoch sein, andererseits sollen aber die Leistungen an Arbeitslose nicht zu knapp bemessen sein. Als Politiker habe ich hier die richtige Balance zu finden.

Wie Sie sicherlich wissen, ist die Arbeitslosenversicherung eine Risikoversicherung, die im Notfall der Arbeitslosigkeit eintritt. Es geht nicht darum, dass das, was von einem Einzelnen eingezahlt wurde, am Ende 1:1 zurückgezahlt wird. In den letzten Jahren (fast schon Jahrzehnten) fehlte es der Arbeitslosenversicherung erheblich an Geld – trotz des hohen Beitragssatzes. Die schlechte Konjunktur und die hohen Arbeitslosenzahlen führten zu weniger Einnahmen. Seit 2006 wendet sich dieses Blatt: Erstmals konnte die Bundesagentur für Arbeit Überschüsse erwirtschaften – Dank der guten Konjunktur, sinkender Arbeitslosenzahlen und, so ehrlich müssen wir sein, aufgrund der Kürzungen von Leistungen für Arbeitslose (ich nehme an, dass es sich hierbei um die Einsparungen handelt, die Sie in Ihrer email ansprechen).

Mir ist bewusst, dass es ungerecht erscheint, wenn man sich vor Augen führt, dass viele Ältere lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und seit den Arbeitsmarktreformen trotzdem nur 12 Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Diese Tatsache haben wir nun verändert: Ab dem 1. Januar 2008 verlängert sich die Bezugsdauer des ALG I wieder. Gleichzeitig senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 Prozent. So niedrig war der Beitrag seit 1981 nicht mehr. Wir haben dieses Gesetz am 16.11.07 verabschiedet, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer netto mehr Geld in der Tasche haben und vom Aufschwung profitieren. Auf der anderen Seite trägt die Verlängerung der ALG I-Bezüge dazu bei, dass die positiven Entwicklungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit auch bei den Arbeitslosen zu spüren sind.

Sehr geehrter Herr Schonhoff, sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld haben, können Sie mich auch gerne persönlich in meinem Wahlkreisbüro in Bottrop besuchen. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin unter der Rufnummer 02041-186421.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Grasedieck, MdB