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Dieter Grasedieck
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Frage von Florian R. •

Frage an Dieter Grasedieck von Florian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wieso haben Sie für die VDS(=Voratsdatenspeicherung) gestimmt ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rink,

ich habe für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gestimmt, weil es die Aufgabe des Staates ist, nicht nur Grundrechte zu schützen, sondern auch eine gezielte Strafverfolgung möglich zu machen. Es galt demnach eine Balance zwischen diesen beiden Polen zu finden. Wir haben bei dem Gesetz einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat. Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in unsere Grundrechte ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Das Gesetz
• novelliert die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen,
• setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um
• und sorgt für grundrechtswahrende Verfahrenssicherungen bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen.

Die zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden ausschließlich bei den TK-Unternehmen gespeichert. Polizei und Staatsanwaltschaft können - wie bisher - grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Ein Missbrauch, wie er in vielen Zuschriften an uns Abgeordnete vermutet wurde, wird durch die notwendige Zustimmung eines Richters zum Zugriff auf die Daten ausgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Grasedieck, MdB