Frage an Diana Skibbe von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Skibbe
Wenn ich sage, das Ministerium für Staatssicherheit war ein Machtinstrument des Unrechtsstaates DDR, würden Sie mir da zustimmen?
Sind Sie der Meinung, dass es im Jahr 20 der Wende in der DDR vertretbar ist, dass ehemalige inoffizielle Mitarbeiter des MfS in leitenden Funktionen in kommunalen Eigenbetrieben oder GmbHs tätig sein dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
W. Henning
Sehr geehrter Herr Henning,
ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Frage. DIE LINKE hat sich seit der Wende 1989/90 fortwährend mit ihrer Verantwortung in der DDR öffentlich auseinandergesetzt. Dieser Prozess war nicht immer für alle Beteiligten einfach, doch er wird auch heute noch fortgesetzt.
Ich stimme Ihnen zu, dass das Ministerium für Staatssicherheit ein Element gewesen ist, mit dem die politische Führung in der DDR ihren Machtanspruch durchgesetzt hat und auch sichern wollte. Geheimdienste in aller Welt dienen diesem Ziel. Ich stimme aber ausdrücklich Ihrer Einschätzung, dass die DDR ein Unrechtsstaat war, nicht zu. Bei der Verwendung des Begriffes Unrechtsstaat implizieren Sie, dass die DDR bereits auf einem Fundament des Unrechts aufgebaut war und von Anfang bis Ende das Unrecht Wesensmerkmal des Staates gewesen ist. Dieses ist ausdrücklich nicht der Fall gewesen! Es gab ein Rechtssystem, das sich allerdings auch für politische Zwecke hat missbrauchen lassen. Aber ein ausgestaltetes Unrecht, wie es der Begriff des Unrechtsstaates verlangt, hat es in der DDR nicht gegeben.
Ich halte es auch für vertretbar, dass Menschen, die enge Kontakte zum MfS gehabt haben, heute die Positionen ausüben und Aufgaben wahrnehmen, die Sie beispielhaft angesprochen haben. Dabei muss immer, wie Sie richtig erwähnt haben, berücksichtigt werden, dass zwischenzeitlich 20 Jahre vergangen sind. Sie müssen also zur Kenntnis nehmen, wie sich die Betroffenen in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt und verhalten haben. So lange zumindest die demokratischen Grundprinzipien der Bundesrepublik nicht angezweifelt werden, haben auch ehemalige offizielle wie inoffizielle Mitarbeiter des MfS ein Anrecht darauf, bei der Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Wie würden Sie es begründen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS nicht Leiter einer kommunalen, also öffentlichen, Einrichtung sein darf, gleichzeitig aber alle verfassungsrechtlichen und demokratisch legitimierten Institutionen die Wahl einer solchen Person zum Bürgermeister derselben Gemeinde ermöglichen. Ich finde es richtig, dass sich auch ehemalige Mitarbeiter des MfS für politische Funktionen wie das Amt eines Bürgermeisters und eines Landtagsabgeordneten usw. öffentlich zur Wahl stellen können. Die Bürgerinnen und Bürger können dann selbst entscheiden, ob sie diesem Menschen ihre Stimme, und damit ihr Vertrauen, geben. Auch die politisch anders Denken haben anschließend diesen Willen des Volkes zu respektieren und vor allem zu achten!
DIE LINKE und ich sind gerne bereit, auch weiterhin zu diesen und ähnlichen Fragen öffentlich Stellung zu nehmen. Die Gesellschaft braucht, das zeigt schließlich auch Ihre Anfrage, auch weiterhin den öffentlichen Dialog. Diesem wollen und werden wir uns nicht verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Skibbe