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Detlev Spangenberg
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Frage von Klaus D. •

Frage an Detlev Spangenberg von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spangenberg,

mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,

wir teilen Ihre Auffassung, dass mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes die Freiheitsrechte unserer Bürger weiter massiv eingeschränkt werden.

Die Argumente von Frau Dr. Kießling sind in dieser Sache zutreffend.

So werden bislang nie dagewesene und völlig unverhältnismäßige Bürgerrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes initiiert, sollte dieses Gesetz beschlossen werden.

Außerdem würden durch dieses Gesetz grundlegende Entscheidungsrechte weg vom Parlament, erneut an die Bundesregierung delegiert werden.

Dieser Gesetzesentwurf entspricht in keiner Weise den Grundsätzen einer parlamentarischen Demokratie und wird durch die AfD-Fraktion abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg, MdB