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Frage von Marco H. •

Frage an Detlev Spangenberg von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spangenberg,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage?
2. Sowohl politisch, als auch medial wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt, (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zu Masernschutzgesetz). Wenn Impfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der hier möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Heit,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lassen Sie mich die von Ihnen gestellten Fragen wie folgt beantworten.

1.
Wie Sie richtig bemerkt haben, ist die Passage im neuen SGB XIV, sicherlich etwas unglücklich formuliert worden.

Statt: „derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege“, hätte die Formulierung besser in etwa so lauten können: „derzeitige und künftige Opfer von Kriegsauswirkungen, sowie den Opfern beider Weltkriege.“ Auf die künftigen Opfer der beiden Weltkriege kann sich nicht bezogen werden, da der zweite Weltkrieg glücklicherweise vor 75 Jahren beendet wurde.

2.
Bei einer Impfung können wie bei allen anderen Medikamenten, in seltenen Fällen durchaus Komplikationen auftreten. Diese Tatsache ist unbestritten.

Auch wenn wissenschaftlich von seltenen Fällen gesprochen wird, müssen für diese Fälle gesetzliche Regelungen für die Geschädigten geschaffen werden, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu gewährleisten.

Bei der Haftungszuständigkeit von Impfschäden ist zwischen den staatlich empfohlenen oder verpflichtenden Impfungen und den nicht öffentlich empfohlenen Impfungen zu unterscheiden. Bei den staatlich empfohlenen, bzw. verpflichtenden Impfungen, haftet der Staat.

Bei den nicht öffentlich empfohlenen Impfungen trifft den Praxisinhaber und ggf. den Hersteller des Impfstoffes eine erweiterte Haftung und eine erhöhte Aufklärungspflicht. Selbstverständlich haften die Hersteller der Impfstoffe auch, wenn sich zum Beispiel grobe Fahrlässigkeiten bei den Impfstoffen zeigen. Die Hersteller haften laut Arzneimittelgesetz ebenfalls, wenn sie über Erkenntnisse eines Medikamentes verfügen sollten, die nicht an die Patienten weitergegeben wurden.

Wir als AfD-Fraktion haben als einzige Partei im Deutschen Bundestag gegen die Einführung einer gesetzlichen Impfplicht plädiert. Die Einführung und Ausweitung einer Impfpflicht auf die gesamte Bevölkerung halten wir für eine erneute Einschränkung der bürgerlichen Rechte und lehnen diese deshalb ab.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen hinreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg, MdB