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Detlev Spangenberg
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Frage von Andreas G. •

Frage an Detlev Spangenberg von Andreas G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Spangenberg , wie (und ab wann) soll mit dem elektronischen Rezept der Patient sein Rezept zu dem Apotheker seine Wahl bringen,nach den mir vorliegenden Informationen ist derzeit nur die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte möglich,derzeit nutze ich zur callmayapo und übermittle meiner Apotheke mein Rezept , kann ich in Zukunft auch die apothekeneigene App nutzen ? (die neue ABDA App gibt es ja noch nicht)
Herzlichen Dank
A. G.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Günther,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
"E-Rezept" ist die Kurzform von "elektronischem Rezept" und bezeichnet, analog zum Begriff e-Mail, die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form statt auf Papier.
In Deutschland gibt es bisher lediglich regional begrenzte Modellprojekte zur Entwicklung einer e-Rezept-Technologie. Eine festgelegte, einheitliche Funktionsweise gibt es also noch nicht. Allerdings hat die deutsche Bundesregierung erklärt, das e-Rezept bis 2020 einführen zu wollen und zum 1. Januar 2022 wird das e-Rezept verpflichtend in Deutschland eingeführt.
Das klassische "Papier-Rezept" wird abgeschafft - zum Nachteil derer, die sich nicht auf die Digitalisierung einstellen können oder wollen.

Noch ist aber nicht gänzlich klar, wie genau die technische Einlösung eines e-Rezepts in Zukunft von statten gehen wird.
Grundsätzlich wird es aber so sein, dass Ärzte digital e-Rezepte ausstellen, diese an einen Server übermitteln, auf dem diese verschlüsselt gespeichert werden. Der Patient befähigt dann den Apotheker auf dieses digitale Rezept zugreifen zu können.

Die öffentliche Anhörung zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) am 27.05.2020 thematisierte auch das e-Rezept und die elektronische Patientenakte. Insbesondere kritisiert wurden die mangelnde Datensicherheit und realitätsfremde Anforderungen an Nutzer und medizinisches Personal.

Ich vertrete die Ansicht, dass Digitalisierung einen klar definierten Nutzen und Mehrwert bringen muss und Gesundheitsdaten maximal geschützt werden müssen, da sie hochsensible Informationen enthalten.
So ist zu hoffen, dass die Modellprojekte tatsächlich nutzerfreundliche und sichere Anwendungen hervorbringen werden und das Vorhaben der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen realen Mehrwert erbringen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg