Frage an Detlev Spangenberg von André M. bezüglich Finanzen
Guten Tag sehr geehrter Herr Spangenberg,
bereits im Jahr 2011 wurde vom Lohnsteuer-Beratungs-Verein e.V. gefordert, dass die seit dem Jahr 2004 festgeschriebene Entfernungspauschale für Lohnsteuerpflichtige Pendler angepasst werden soll. Bereits damals wurde eine Anhebung auf 40 Cent/KM als dringend notwendig gefordert. Nunmehr wird erneut vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. ein zwingender Anpassungsschritt gefordert. Der Verband begründet dies unter anderem mit seit dem Jahr 1991 um 113 Prozent gestiegenen Treibstoffkosten bzw. um fast 79 Prozent verteuerte ÖPNV-Tickets.
Nimmt man dies hin, wäre eine Anhebung auf nur 40 Cent weiterhin ein extremes Missverhältnis zu den Kostensteigerungen für die Pendelei der Werktätigen.
Wie stehen Sie dazu und gibt es ein Engagement dahingehend, auf entsprechende Anpassungen in diesem Bereich hinzuarbeiten?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
A. M.
Sehr geehrter Herr M.,
selbstverständlich haben Sie recht, wenn Sie diese Kritik ansprechen.
Die Entfernungs- Pauschale ist eine notwendige steuerliche Entlastung, um die Tätigkeit aus finanzieller Sicht erst zu ermöglichen, um die Belastungen die durch einen langen Arbeitsweges entstehen, zu senken.
Aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dieses Instrument von großer Bedeutung, führt es doch auch dazu, daß trotz eines langen Arbeitsweges eine Tätigkeitaufgenommen wird, sich lohnen kann und somit ein steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.
Politiker, die dies bestreiten, oder sogar die Abschaffung der Pendlerpauschale fordern demonstrieren damit ihre wirtschaftliche Inkompetenz.
Die AfD wird sich immer für die Beibehaltung bzw. Erhöhung dieser steuerlichen Entlastung einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
D. Spangenberg MdB