Frage an Detlev Spangenberg von Joachim M. bezüglich Gesundheit
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und seit 1994 gehören Homosexuelle ebenfalls dazu. Weshalb wird dann die menschenverachtende "Konversionstherapie" nicht verboten. Warum dürfen Eltern ihre Kinder in die Hände von solchen "Ärzten" geben? Das die Krankenkasse dafür auch noch zahlt (Abrechnungsdschungel sei Dank) ist für mich geradezu unerträglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und eine "Therapie" die die Persönlichkeit verändern soll ist 2018 ein Armutszeugnis und gehört verboten.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Sehr geehrter Herr M.,
zugegebener Maßen bin ich mit dieser Thematik nicht vertraut und habe lange darüber nachgedacht, was ich Ihnen antworten soll. Da ich ihr Alter nicht kenne, kann die Frage auch nicht absolut zutreffend beantwortet werden. Art.6 Abs. 2 des Grundgesetzes formuliert Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern.
D.H. den Eltern muß auch das Recht zugesprochen werden, in unklaren Situationen Gewißheit erlangen zu wollen. Wenn sich die geschilderte Neigung bestätigt, sollte diese auch Akzeptanz erhalten. Zuvor möchte ich aber den Eltern nicht das Recht absprechen, darüber fachlich beraten zu werden.
Es gilt frei interpretiert Grundsatz von Friedrich dem II. König von Preußen, „jeder soll nach seiner Façon selig werden“.
Detlev Spangenberg MdB