Frage an Detleff Karstens von Saskia S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Karstens,
Ihre Partei spricht sich auf der Internetseite www.pbc.de ausdrücklich für einen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau und gegen die „grenzenlosen „Gleichheit" der Geschlechter“ aus. Aus diesen Aussagen kann man entnehmen, dass Sie Ehen zwischen Homosexuellen ablehnen. Warum sind Sie der Ansicht, dieser Standpunkt sei noch zeitgemäß? Bedeutet Ihre Forderung nicht auch, dass Sie sich über das Grundgesetz Art. 3 (Gleichheit aller) hinwegsetzen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Saskia Scheler
Sehr geehrte Frau Scheler,
nach Grundgesetz Art. 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, d.h. sie haben gleiche Bürgerrechte und –pflichten. Das deckt sich mit dem biblischen Menschenbild, welches zeitlos gültig ist. Diese Gleichheit stellen wir als PBC nicht in Frage.
Nach Grundgesetz Art. 6 stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Dies Privileg soll so bleiben. Die Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen sehe ich als Notbehelf für Menschen entsprechender Prägung an. Ich achte sie jedoch; so pflege ich zum Beispiel das Grab eines Mannes ohne Angehörige, dessen früherer Partner weggezogen ist. Entschieden bin ich dagegen, dass Jugendliche durch Werbung oder durch Gewalt zur Homosexualität hingezogen werden. Deshalb sprechen wir in unserem Parteiprogramm dies Thema unter „Jugendschutz“ an.
Mit freundlichem Gruß
Detleff Karstens