Frage an Detlef Seif von Arwed S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im vergangenen Jahr hat der Bundestag die Ausbildungsduldung, die sogenannte "3+2 Regelung" beschlossen. Hierbei wurden jedoch widersprüchliche Regelungen für als "offensichtlich unbegründet" abgelehnte Asylbewerber geschaffen.
Hierbei können bereits einfache Widersprüche im Protokoll zu einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet führen, was bei der derzeit sehr schlechten Qualität von Protokollen und Bescheiden in vielen Fällen der Fall ist.
Als Teil der Gesetzgebung sollte Auszubildenden, die eine qualifizierte Berufsausbildung während ihres Verfahrens beginnen und erfolgreich beenden ein Wechsel in einen "rechtmäßigen" Aufenthalt trotz Ablehnung im Asylverfahren ermöglicht werden (Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre).
Dies ist nach aktueller Auslegung auch möglich. Nach diesen 5 Jahren jedoch, kann die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 1) und
die nun ausgebildeten Fachkräfte müssen die Bundesrepublik verlassen. Jegliche Integration würde damit zunichte gemacht.
Wie stehen Sie zu diesem Sachverhalt und werden Sie sich im Falle einer Wiederwahl für die Korrektur dieses handwerklichen Fehlers einsetzen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Da öffentliche Foren oftmals von interessierten Personen oder Lobbygruppen missbräuchlich genutzt werden, habe ich mich entschieden, keine Fragen auf „Abgeordnetenwatch“ zu beantworten. Ich ziehe den direkten und persönlichen Kontakt zum Bürger vor.
Gerne können Sie Ihre Frage per E-Mail, Fax oder Brief direkt an mich richten.
Die Kontaktdaten meines Regionalbüros und meines Berliner Büros finden Sie auf meiner Homepage www.detlef-seif-cdu.de.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Seif MdB