Frage an Detlef Seif von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Seif,
als BA meines Wahlkreises entscheiden Sie mit über Gesetzesvorhaben, die uns alle betreffen.
Der Minister H. Maas hat nun mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Gesetztesvorlage eingebracht, die es ermöglichen soll, Netzbetreiber bei Strafe zu verpflichten "unliebsame" Netzinhalte zu entfernen. Hier wird das gute Kind des Artikel 5GG: " Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." mit dem Bade ausgeschüttet, weil es nach meinen Informationen ohne richterlichen Beschluss und ohne Anzeige von ggf. Betroffenen erfolgen soll.
Wie sehen Sie diese Gesetzesvorhaben und wie begründen Sie ihre Entscheidung dafür oder dagegen?
Vielen Dank und Gruß
Andreas Waitz
Sehr geehrter Herr Waitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Da öffentliche Foren oftmals von interessierten Personen oder Lobbygruppen missbräuchlich genutzt werden, habe ich mich entschieden, keine Fragen auf "abgeordnetenwatch" zu beantworten. Ich ziehe den direkten und persönlichen Kontakt zum Bürger vor.
Gerne können Sie Ihre Frage per E-Mail, Fax oder Brief direkt an mich richten.
Die Kontaktdaten meines Regionalbüros und meines Berliner Büros finden Sie auf meiner Homepage www.detlef-seif-cdu.de
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Seif MdB