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Detlef Seif
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Frage von Erich J. •

Frage an Detlef Seif von Erich J. bezüglich Verbraucherschutz

Durch die neuen AGBs der Banken und Sparkassen sind Überwiesungen risikoreicher geworden. Ein Zahlendreher kann teuer werden. Nun lese ich gerade im Spiegel, daß die EU plant, die Kontonummern einheitlich auf 22 Zahlen festzusetzen. Also verbraucherfeindlicher geht es nicht mehr. Kann man sich nicht dagegen wehren?

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Sehr geehrter Herr Jöster,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die Umstände hinweisen, die durch die Einführung von einheitlichen Kontonummern im Euroraum für den Verbraucher entstehen.

Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Ihre Frage zu beantworten.

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bisher war der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert. Jedes Land verfügte über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlungsverfahren selbst waren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. So bestehen beispielsweise deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren.

Ein reibungsloser Zahlungsverkehr im Euroraum ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der gemeinsamen europäischen Währung. Auch die Bundesregierung misst der Vorlage erhebliche politische Bedeutung bei. Dabei geht es um die Umsetzung des Teils der Lissabon-Strategie, nach dem die Mitgliedstaaten, die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen Zahlungsverkehr im Binnenmarkt anstreben. Die unter deutscher EU Präsidentschaft verabschiedete SEPA-Richtlinie, gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Die Verordnung greift als ordnungspolitisches Instrument u.a. in die Preispolitik derjenigen ein, die Zahlungsdienste anbieten würden.

Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Begünstigte (sowie deren Kreditinstitute) an Hand von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) - anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer zu identifizieren sind.

IBAN ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können. Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt: An den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen abgebildet (DE für Deutschland). Eine zweistellige Prüfziffer dient zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung. Anschließend folgt die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst.

Für die Verbraucher bereitet das SEPA-Verfahren einige Veränderungen. Dennoch werden mit SEPA einheitliche Standards implementiert, mit denen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen genau so effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können wie nationale Zahlungen. Zudem soll SEPA zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen.

In der Praxis heißt dies, dass Sie dank SEPA schnelle und sichere Überweisungen zwischen Bankkonten im gesamten Euro-Währungsgebiet vornehmen und bei Ihren Einkäufen im Ausland Ihre Debitkarte für Zahlungen in Euro verwenden können. Verbrauchern reicht künftig ein Bankkonto in ihrem Heimatland, um darüber alle Bankgeschäfte innerhalb von SEPA abwickeln zu können. Durch die zunehmende Akzeptanz der Kartenzahlung wird das Bargeld ersetzt und die Sicherheit für die Verbraucher verbessert. Außerdem werden auch sämtliche Zahlungsvorgänge optimiert – unabhängig davon, ob es sich um Inlandszahlungen handelt oder um grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zwischen zwei Ländern des Euro-Währungsgebiets. Von den neuen Vorschriften, die eine transparente Preisgestaltung und schnelle Bearbeitung gewährleisten, werden die Verbraucher profitieren.

Die SEPA-Zahlungen und SEPA-Lastschrift werden bis spätestens 2012 eingeführt. Damit können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Detlef Seif

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