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Detlef Seif
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Frage von hans burggraf d. •

Frage an Detlef Seif von hans burggraf d. bezüglich Finanzen

dbb kv euskirchen
hans burggraf
1.11.09

hallo, guten tag, herr mdb detlef seif,
ich hatte, gleich nach dem der erste pulverdampf verraucht war, ihnen zum erfolg bei den neuwahlen gratuliert und ihnen für ein erfolgreiches arbeiten die kraft, das glück und gottes segen gewünscht.
nun, nach dem die ersten einführungen vollzogen sind und er koalitionsvertrag zumindest angelesen wurde, darf ich mal fragen
a. was bringen die vorhaben der neuen regierungskoalition dem öffentlichen dienst an positives, können sie mir dazu mal die fundstellen im koalitionsvertrag nennen
b. was verspricht der koalitions vertrag gerade den versorgungsempfängern und insbesondere jenen mit kleinem einkommen, die so kleine renten und pensionen bekommen, und keine steuer zahlen müssen?

mit freundlichen grüßen
hans burggraf
vorsitzender

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CDU

Sehr geehrter Herr Burggraf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgendes mitteile: Die Ziele und Inhalte der Regierungspolitik in der 17. Wahlperiode in Bezug auf die Beamtinnen und Beamten sind im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Moderner Staat - Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“ wie folgt aufgeführt:

„Der öffentliche Dienst hat für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Staates eine Schlüsselfunktion. Wesentlicher Garant dieser Aufgabenerfüllung ist das Berufsbeamtentum. Wir werden das Beamtenrecht entsprechend dem Verfassungsgebot fortentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Wir werden zudem ein Konzept zur langfristigen Anpassung der Personalstrukturen im Bund an die demographisch bedingten Veränderungen vorlegen. Dazu gehören angesichts der zu erwartenden Folgen des demographischen Wandels auch Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter, z. B. durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts, und der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf den Wettbewerb des Bundes mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft um Nachwuchskräfte. Hierzu erforderlich sind attraktive Beschäftigungsbedingungen einschließlich der Möglichkeit zu regional-, arbeitsmarkt- und aufgabenbezogenen Differenzierungen. Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen. Die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Beschäftigungsbedingungen der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern werden wir mit dem Ziel im Auge behalten, ein zu starkes Auseinanderfallen zu verhindern.“

Aus diesen Leitlinien zur Gestaltung des Beamtenrechts geht hervor, dass die Bundesregierung Wert auf einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst legt. Es wird festgestellt, dass kompetente, bürgernahe Leistungen und die Anerkennung der Arbeitsleistung eine Grundvoraussetzung für gute Arbeitsergebnisse sind. Die Beschäftigungsbedingungen sollen daher ständig verbessert und an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Angesprochen werden hier insbesondere Veränderungen aufgrund der demographische Entwicklung sowie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Nachwuchskräfte. Die Erwähnung der älteren Beschäftigten deutet auf die Absicht hin, künftig ihre Kompetenzen besser zu nutzen. Weiterhin sind Regelungen zur Mitnahmefähigkeit der Versorgung beim Wechsel in die Privatwirtschaft vorgesehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden im Beamtenrecht künftig vollständig anerkannt. Bei den Auswirkungen der Förderalismusreform wird das Beamtenrecht eine stärkere Beachtung finden. Konkrete Pläne, welche die Renten und Pensionen der Versorgungsempfänger betrifft, werden im Koalitionsvertrag nicht dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Seif

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